In der Februarsitzung des RegA BUHD wurden die Planungen zur Neugestaltung des Planschbeckens im Schleidenpark (Biedermannplatz) vorgestellt. Aufgrund der Corona-Krise werden sie, verständlich und nachvollziehbar, sich sicher verschieben. Da der Spielplatz in den vergangenen warmen Tagen stark besucht war, stieg natürlich auch das Interesse, das Planschbecken wieder nutzen zu können.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
1. Wie weit ist die Planung zwischen dem Bezirksamt und den Fachplanern für das Planschbecken und der biologisch-technischen Wasseraufbereitungsanlage? Gibt es bereits definierte Betriebsbedingungen und eine Genehmigungsreife? Gibt es bereits eine Genehmigung durch das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe, Umwelt?
Bitte aussagekräftiges Informationsmaterial der Antwort beilegen.
Von dem beauftragten Fachplaner wurde ein Konzept, bei dem das Beckenwasser im Umlaufbetrieb biologisch aufbereitet wird, ausgearbeitet. Dieses wurde nachfolgend durch einen unabhängigen, vom Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beauftragten Gutachter überprüft, der dem Verfahren inkl. der vorgeschlagenen Elektrolyse-Anlage seine Genehmigungsfähigkeit attestiert hat. Im weiteren Verfahren kann daher die Betriebsgenehmigung erteilt werden.
2. Im Frühjahr 2020 sollte für den Umbau des dort angrenzenden Spielplatzes ein öffentliches Beteiligungsverfahren stattfinden, was sich sicher durch die Corona-Krise verschoben hat. Wie ist hierzu jetzt die zeitliche Planung?
Bei der derzeit gültigen EindämmungsVO zu der Corona-Pandemie kann kein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, insbesondere dann nicht, wenn sich dieses schwerpunktmäßig an Kinder richtet. Der Fachbereich Stadtgrün beobachtet jedoch die Entwicklung der Sach- und Rechtslage weiterhin und hofft, dass ein Beteiligungsverfahren nach den Sommerferien durchgeführt werden kann. Ein genauer Zeitpunkt kann jedoch momentan nicht angegeben werden.
3. Gemäß Drs. 21-0802 vom 21.01.2020 soll es im Sommer 2020 beim Planschbecken einen „provisorischen Betrieb mit einem Sprühschlauch“ geben. Wird das so stattfinden, oder wird es im Rahmen der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen Änderungen oder Einschränkungen geben? Wenn ja, welche?
Zurzeit ist der Betrieb von Planschbecken und Wassermatschanlagen durch die EindämmungsVO nicht erlaubt. Auf Anfrage erklärte das Institut für Hygiene und Umwelt, dass ein provisorischer Betrieb mit einem Sprühschlauch nur dann zulässig ist, wenn gewährleistet wird, dass jeweils nur ein Kind in das Planschbecken gelassen wird. Dies ist aber in einer öffentlichen Anlage nicht zu realisieren. Somit kann derzeit kein provisorischer Betrieb mit einem Sprühschlauch stattfinden. Auch hier gilt: Sobald es Entwicklungen in Bezug auf die Sach- und Rechtslage gibt, wird der Fachbereich Stadtgrün die Lage neu bewerten und versuchen, zusammen mit den Spielplatzpaten, noch in diesem Sommer ein möglichst attraktives Angebot zu organisieren.
Michael Werner-Boelz 15.06.2020