Ein Rechtsgutachten zur Gastronomie im Stavenhagenhaus zeigt Fehler bei der Gaststättenerlaubnis und gibt klare Rahmenbedingungen vor.
Dr. Andreas Schott, Sprecher im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel erklärt hierzu: „Die Einrichtung des Café-Betriebs war rechtswidrig und dilettantisch vorbereitet. Gastronomie darf nur der Veranstaltungsversorgung dienen und räumlich auf Küche und Diele begrenzt sein.“ CDU, SPD und FDP haben daher einen Antrag zur Aufarbeitung eingebracht, der die Veröffentlichung des Gutachtens, einen moderierten Austausch und die Vorbereitung der baurechtlichen Verfahren vorsieht.

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