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Parkplatzknappheit rund um den Bahnhof Ohlsdorf durch Valet-Parken auf öffentlichen Flächen/Mit Antwort

von Matthias Busold (CDU)

Wie uns von einigen Bürgern zugetragen wurde, soll es in Hamburg Unternehmen geben, die gegen eine Gebühr anbieten, Fahrzeuge von Reisenden, die zum Flughafen wollen, auf angeblich eigenem Parkraum abzustellen, aber die Fahrzeuge letztlich nur auf öffentlichen Parkflächen in der Nähe des Hamburger Flughafens parken. Diese Unternehmen sollen zuletzt öffentliche Flächen in der Alsterkrugchaussee genutzt haben, was mittlerweile unterbunden worden sei. In den letzten Monaten sei es in der Nähe des Bahnhofs Ohlsdorf, insbesondere in der Alsterdorfer Straße, Rathenaustraße und umliegenden Wohngebieten, aber zugleich zu einer verstärkten Parkplatzknappheit gekommen sein. Bürgerberichten zu Folge soll hierbei auffällig sein, dass eine Vielzahl der dort abgestellten Fahrzeuge Dauerparker – an der Verschmutzung durch Laub und auswärtige Kennzeichen erkennbar – seien. Dieser Umstand lässt vermuten, dass diese Unternehmen ihre Aktivitäten nicht eingestellt haben, sondern lediglich von der Alsterkrugchaussee auf andere öffentliche ausgewichen sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis von Unternehmen, die Parkdienste für Reisende mit dem Ziel Hamburger Flughafen auf angeblich privaten, aber de facto öffentlichen Flächen anbieten?
    1. Wenn ja, wie lange operieren diese Unternehmen bereits mit dieser Praxis und um welche Unternehmen handelt es sich?
  2. Hat das Bezirksamt Kenntnis von einer zunehmenden Parkplatzknappheit in der Alsterkrugchaussee und den Straßen rund um den Bahnhof Ohlsdorf, insbesondere in der Alsterdorfer Straße und der Rathenaustraße?
    1. Wenn ja, wie erklärt sich das Bezirksamt diese angespanntere Parkplatzsituation und sieht es die oben genannten Unternehmen als einen Grund hierfür?
  3. Hat das Bezirksamt bisher Maßnahmen gegen die zunehmende Parkplatzknappheit oder die oben beschriebenen Unternehmen ergriffen oder plant es welche zu ergreifen?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wären dies?
    2. Wenn nein, warum nicht?
      Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3:
      Fehlanzeige.
      Die Fragen betreffen den sog. ruhenden Verkehr. Dessen Überwachung liegt in der Zuständigkeit der Polizei, respektive dem LBV. Der Bezirk hat hierin keine Zuständigkeit.