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Neues und faires Antragsverfahren für Projektmittel für die Stadtteilkultur

von Tina Winter, Carsten Gerloff (SPD), Martin Fischer, Stefan Baumann (CDU), Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert (FDP)

Im Bezirk Hamburg-Nord können Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen Anträge auf Projektmittel zur Förderung der Stadtteilkultur stellen, die in Kooperation mit lokalen Akteuren ein Projekt wie z.B. Konzerte, Theater, Lesungen, Ausstellungen, Veranstaltungsreihen, Stadtteilfeste oder Ähnliches durchführen wollen. Geplante Projekte können nur dann bezuschusst werden, wenn sie im Bereich des Bezirkes Hamburg-Nord stattfinden sollen und noch nicht begonnen wurden. Über die Anträge entscheidet der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, innerhalb eines Kalenderjahres möglichst viele verschiedene Antragsteller in den Genuss von Fördermitteln kommen zu lassen. Das zu fördernde Projekt soll sowohl öffentlich und frei zugänglich sein als auch zur Bereicherung des Lebens im Stadtteil beitragen.

Die Projekte müssen den Kriterien der Globalrichtlinie Stadtteilkultur entsprechen. Neben der Tatsache, dass sie zur Verbesserung des Stadtteilimages beitragen sollen, müssen sie auch mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • die Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen unterschiedlichen kulturellen Milieus,
  • den Abbau von Schwellenängsten im Umgang und in der Auseinandersetzung mit der Kunst und eine Anregung zu eigener Kreativität z.B. durch die Zusammenarbeit mit Künstlern,
  • die Unterstützung der Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil im Sinne einer kulturellen Selbstbehauptung und/oder
  • die deutliche Ausrichtung an eine Öffentlichkeit außerhalb der antragstellenden Gruppe sowie die Verbesserung der Stadtteilöffentlichkeit mit Hilfe verschiedener Medien.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung finanzieller Mittel für Antragsverfahren für Projektmittel für die Stadtteilkultur soll das erkennbare Eigenengagement des Antragstellers sein, das sich insbesondere durch die Einbringung einer angemessenen finanziellen, personellen oder organisatorischen Eigenleistung auszeichnet. Dazu zählt auch das nachweisliche Engagement, sich um Spender oder Sponsoren zur Unterstützung des Projekts zu bemühen bzw. bemüht zu haben.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Um eine faire Verteilung der vorhandenen Mittel zu gewährleisten und auch um neue Projekte und Antragsteller:innen zu fördern, sollen folgende Grundsätze gelten:

  1. Die vorhandenen Fördermittel (im Moment 71.000 €) werden in zwei Teile mit einem Volumen von 31.500 € pro Halbjahr aufgeteilt.
  2. Der übrige Teil von 8.000 € können als Reserve für unvorhergesehene, kurzfristige oder besonders förderungswürdige Projekte genutzt werden.
  3. Anträge für das 1. Halbjahr können zur November-Sitzung des Ausschusses BKS des Vorjahres gestellt und ab dieser Sitzung des Ausschuss BKS beschlossen werden.
  4. Anträge für das 2. Halbjahr können zur der Mai Sitzung des Ausschuss BKS des laufenden Jahres gestellt werden und werden ab dieser Sitzung besprochen und beschlossen.
  5. Kurzfristige Anträge können immer auf die Tagesordnung des Ausschusses aufgenommen werden.
  6. Neue Projekte und Antragssteller:innen sollen bevorzugt gefördert werden.
  7. Projekte mit einer erkennbaren Bemühung um Eigenmittel sollen ebenfalls bevorzugt gefördert werden.
  8. Die Informationen über den Zeitpunkt der Ausschüttung der Gelder sollen auf der entsprechenden Seite des Bezirksamtes veröffentlicht werden.