von Philipp Kroll (CDU)

An verschiedenen Stellen im Bezirk Hamburg-Nord wurden in den vergangenen Jahren Leuchtreklamen in der Nähe von Denkmälern aufgestellt. Am Beispiel der Moorfuhrtbrücke über den Goldbekkanal wurde bekannt, dass diese Maßnahmen nicht immer mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt wurden.

Vorbemerkung:
Für Werbeanlagen auf öffentlichem Grund werden Sondernutzungsgenehmigungen für die Nutzung der öffentlichen Wege erteilt. Baugenehmigungen werden für diese Standorte nicht erteilt und sind auch nicht erforderlich (siehe Anl. 2, Punkt 11.7 zu § 60 HBauO).
Grundsätzlich bilden die Werberechtsverträge die fachliche Grundlage in technischen Fragestellungen und in verwaltungsrechtlichen Verfahren, die von der Fachbehörde mit den Antragstellern geschlossen werden.
Regelhaft sind das Bezirksamt Hamburg-Nord und auch das Denkmalschutzamt im Kontext mit der Einrichtung technischer Infrastrukturen und Werbeanlagen im öffentlichen Raum zu beteiligen. Im Zuge der Genehmigungsverfahren laufen Abstimmungen mit folgenden Dienststellen des Bezirksamtes Hamburg-Nord: Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Fachbereich Tiefbau (einschl. Wegeaufsicht), den jeweils zuständigen Polizeikommissariaten sowie im Bedarfs-fall mit dem Fachbereich Stadtgrün.
Eine Einbeziehung des Denkmalschutzamtes erfolgte bis Herbst 2021 jeweils nur auf Hinweis des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Erst danach erfolgt eine grundsätzliche Beteiligung des Denkmalschutzes bei Genehmigungsverfahren. Aus heutiger Perspektive kann in den
genannten Einzelfällen nicht mehr rekonstruiert werden, ob und warum eine Beteiligung des Bezirksamtes Hamburg-Nord und des Denkmalschutzamtes nicht stattgefunden hat. Für Bahnanlagen und ihre dazugehörigen Anlagen werden Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Zuständigkeit und Verfahrensbetreuung liegt bei der jeweils zuständigen Fachbehörde.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wann wird die Leuchtreklame neben der Moorfuhrtbrücke über den Goldbekkanal entfernt und warum wurde diese Maßnahme damals nicht mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt?
  2. Wann wurde die Leuchtreklame auf dem Mittelstreifen Borgweg mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt?
  3. Wann wurde die HVV – Leuchtreklame an der U-Bahnstation Saarlandstraße mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt?
  4. Wann wurde die Leuchtreklame auf dem Mittelstreifen Hölderlinsallee/Jarrestraße mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt?
  5. Wann wurde die Leuchtreklame neben der Barmbeker Straßenbrücke über den Goldbekkanal mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt?
  6. Welche weiteren Leuchtreklamen in der Nähe von Denkmälern im Bereich des Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude wurden bisher nicht mit dem zuständigen Denkmalschutzamt abgestimmt und warum jeweils nicht?
    Antworten zu Frage 1. – 6. siehe Vorbemerkung