von Philipp Kroll, Martina Lütjens, Stefan Baumann (CDU)

Seit dem 31. August 2023 können leerstehende Wohnungen mit dem neuen Online-Dienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ der Stadt Hamburg melden.

In vielen Stadtteilen in Hamburg-Nord stehen viele Gebäude, Wohnungen und Grundstücke teilweise seit Jahren leer. In den Quartieren an der Alster handelt es sich oftmals um historisch einmalige Villen, die ungeschützt der Witterung ausgesetzt sind und dadurch die Gefahr des Verfalls besteht. Zugleich stehen aber auch in den anderen Quartieren weitere Wohnungen seit Wochen/Monaten leer.

Und so fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie viele Objekte wurden seit der Einführung des Online-Dienst in Hamburg-Nord gemeldet? Bitte die Gesamtzahl für Hamburg-Nord und jeweils für die 13 Stadtteile angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Seit der Einführung des Online-Dienstes sind im Bezirk Hamburg-Nord 164 Meldungen über leerstehenden Wohnraum eingegangen. Die einzelnen Meldungen über leerstehenden Wohnraum umfassen unterschiedlich viele Belegenheiten. Eine Stadtteil-bezogene Objektanzahl kann in dem für die Beantwortung vorgegebenen Zeitraum nicht angegeben werden, da alle Meldungen händisch ausgewertet werden müssten.

  2. Welche Objekte wurden in den folgenden Stadtteilen jeweils gemeldet:
    1. Alsterdorf
    2. Barmbek-Nord
    3. Barmbek-Süd
    4. Dulsberg
    5. Eppendorf
    6. Fuhlsbüttel
    7. Groß Borstel
    8. Hoheluft-Ost
    9. Hohenfelde
    10. Langenhorn
    11. Ohlsdorf
    12. Uhlenhorst
    13. Winterhude
    Antwort der Verwaltung:
    Es wird auf die Antwort zu Frage eins verwiesen. Es wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Meldungen über leerstehenden Wohnraum in den jeweiligen Stadtteilen eingehen bzw. eine entsprechende Auswertung ist seitens des Online-Dienstes systemseitig nicht vorgesehen

  3. Welche weiteren Leerständen in den Stadtteil sind dem Bezirksamt aktuell bekannt und was wird/wurde jeweils gem. des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz unternommen,
    um den Leerstand zu beseitigen? Bitte für jedes Objekt jeweils gesondert angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Alsterdorf:
     Rathenaustraße (2 WE)
     Aurikelstieg (2 WE)
     Langenbeckshöh (1 WE)
     Dorothea-Kasten-Straße (1 WE)
     Alsterdorfer Straße (2 WE)
    Barmbek-Nord:
     Heidhörn (1 WE)
     Fuhlsbüttler Straße (10 WE)
     Wiesendamm (1 WE)
     Wachtelstraße (7 WE)
     Starstraße (1 WE)
     Elligersweg (2 WE)
    Barmbek-Süd:
     Grovestraße (12 WE)
     Bachstraße (3 WE)
     Heinskamp (3 WE)
     Winterhuder Weg (6 WE)
     Lohkoppelstraße (2 WE)
     Zeisigstraße (1 WE)
     Framheinstraße (1 WE)
     Bartholomäusstraße (1 WE)
    Dulsberg;
     keine
    Eppendorf:
     Eppendorfer Marktplatz (6 WE)
     Geschwister-Scholl-Straße / Tarpenbekstraße (17 WE)
     Kegelhofstraße (12 WE)
     Edgar-Roß-Straße (4 WE)
     Im Winkel (1 WE)
     Süderfeldstraße (2 WE)
     Nissenstraße (1 WE)
     Tarpenbekstraße (3 WE)
     Erikastraße (4 WE)
     Ludolfstraße (1 WE)
     Robert-Koch-Straße (1 WE)
     Geschwister-Scholl-Straße (1 WE)
     Löwenstraße (1 WE)
     Winzeldorfer Weg (1 WE)
     Appener Weg (1 WE)
     Butenfeld (1 WE)
     Salomon-Heine-Weg (1 WE)
    Fuhlsbüttel:
     Heschredder (4 WE)
     Hummelsbütteler Landstraße (3 WE)
     Hummelsbütteler Kirchenweg (3 WE)
     Ipernweg (1 WE)
    Groß Borstel:
     Woltersstraße (1 WE)
     Köppenstraße (1 WE)
     Warnckesweg (1 WE)
    Hoheluft-Ost:
     Meldorfer Straße (2 WE)
     Abendrothsweg (3 WE)
     Eppendorfer Weg (10 WE)
     Lehmweg (5 WE)
     Hegestraße (6 WE)
    Hohenfelde:
     Bozenhardweg (2 WE)
     Ifflandstraße (17 WE)
     Ackermannstraße (1 WE)
     Schwanenwik (10 WE)
     Hartwicusstraße (10 WE)
    Langenhorn:
     Olenland (1 WE)
     Ahlfeld (4 WE)
     Moorreye (12 WE)
     Krefelder Weg (2 WE)
     Tangstedter Landstraße (1 WE)
     Fehnweg (1 WE)
     Silberpappelstieg (1 WE)
     Langenhorner Chaussee (25 WE)
     Reekamp (27 WE)
     Krohnstieg (1 WE)
     Tarfenbööm (1 WE)
     Grellkampkehre (2 WE)
     Bargfelder Weg (1 WE)
    Ohlsdorf:
     Am Hasenberge (1 WE)
     Wellingsbütteler Landstraße (2 WE)
     Tornberg (1 WE)
     Rübenhofstraße (3 WE)
     Tornberg (9 WE)
     Fuhlsbüttler Straße (1 WE)
    Uhlenhorst:
     Hofweg (1 WE)
     Schöne Aussicht (1 WE)
     Averhoffstraße (2 WE)
     Fährhausstraße (4 WE)
     Overbeckstraße (1 WE)
     Fährhausstraße (2 WE)
     Finkenau (5 WE)
     Heinrich-Hertz-Straße (1 WE)
     Karlstraße (2 WE)
     Schenkendorfstraße (9 WE)
     Hofweg (1 WE)
     Marienterrasse (3 WE)
     Am Langenzug (4 WE)
    Winterhude:
     Leinpfad (1 WE)
     Mühlenkamp (1 WE)
     Rehmstraße (8 WE)
     Maria-Louisen-Straße (1 WE)
     Andreasstraße 25 (11 WE)
     Kaemmererufer (3 WE)
     Bussestraße (1 WE)
     Blumenstraße (3 WE)
     Carl-Cohn-Straße (5 WE)
     Ohlsdorfer Straße (10 WE)
     Agnesstraße (6 WE)
     Scheffelstraße (4 WE)
     Gryphiusstraße (2 WE)
     Gottschedstraße (3 WE)
     Alsterdorfer Straße (21 WE)
     Heidberg (12 WE)
     Mövenstraße (1 WE)
     Winterhuder Kai (2 WE)
     Gellertstraße (4 WE)
     Peter-Marquard-Straße (12 WE)
     Willistraße 5 (1 WE)
     Sierichstraße (6 WE)
     Krohnskamp (21 WE)
     Krochmannstraße (3 WE)
     Andreasstraße (3 WE)
     Bellevue (4 WE)
     Jean-Paul-Weg (1 WE)
     Barmbeker Straße (1 WE)
    Für die oben genannten Objekte werden die nach Prüfung und Ermittlung des jeweiligen Sachverhaltes nötigen Maßnahmen des Wohnraumschutzgesetzes vorgenommen.

  4. Für welche Objekte wurden jeweils Zwangsgelder seit dem 31. August 2023 festgesetzt?
    Antwort der Verwaltung:
    Seit dem 31.08.2023 wurde für folgende Objekte Zwangsgelder festgesetzt:
     Heidhörn
     Mühlenkamp
     Andreasstraße
     Ifflandstraße
     Bachstraße
     Robert-Koch-Straße
     Löwenstraße
     Schwanenwik
     Hartwicusstraße
     Hegestraße
     Rathenaustraße
     Grellkampkehre
     Köppenstraße

  5. In welcher Höhe wurden diese Zwangsgelder jeweils festgesetzt?
    Bitte für jedes Objekt jeweils gesondert angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Seit dem 31.08.2023 wurden Zwangsgelder i.H.v. insgesamt 680.000,00 € festgesetzt. Eine für die jeweiligen Objekte gesonderte Angabe zu der Höhe der jeweils festgesetzten Zwangsgelder ist in der zur Beantwortung einer KA zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da die Akten händisch ausgewertet werden müssten.
  6. Gegen welche der Zwangsgelder wurde ein Widerspruchsverfahren eingeleitet und wie ist der aktuelle Stand?
    Antwort der Verwaltung:
    Seit dem 31.08.2023 wurde bei folgenden Objekten Widerspruch gegen Zwangsgeldfestsetzungen eingereicht:
     Ifflandstraße
     Robert-Koch-Straße
     Bachstraße
     Schwanenwik
     Hartwicusstraße

  7. Ist dem Bezirk bekannt, ob diese Zwangsgelder bereits vereinnahmt wurden, oder ist dieses nur der Kasse.Hamburg bekannt?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Vollstreckung der jeweiligen Zwangsgelder obliegt der Kasse.Hamburg. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat nur eingeschränkt Kenntnis darüber, ob Zwangsgelder vereinnahmt wurden. Hierfür bedarf es einer manuellen Einzelfallabfrage bei der Vollstreckungsbehörde.
  8. Was unternimmt das Bezirksamt gegen nicht bebaute Grundstücke, um das Bebauungsgebot gerecht zu werden? Bitte für jedes Objekt jeweils gesondert angeben.
    Antwort der Verwaltung:
    Für die dem Bezirksamt bekannten leerstehenden Grundstücke wurde Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen. Im Zuge der Diskussionen um das Baugebot wurde festgestellt, dass die meisten Grundstücke inzwischen bebaut sind. Wenige Grundstücke wurden bisher aus ganz individuellen Gründen nicht bebaut. Deshalb werden in Hamburg-Nord Eigentümer bisher nicht gem. § 176 BauGB (Baugebot) verpflichtet, nicht bebaute Grundstücke zu bebauen. Daran sind rechtlich sehr hohe Hürden geknüpft und es handelt sich um sehr langwierige Verfahren. Das Bezirksamt ist weiterhin bestrebt, über Gespräche mit Eigentümern Lösungen zu entwickeln.