von Carsten Gerloff, Jara Jovanovic (SPD), Corrina Mieth-Gurke, Stefan Baumann (CDU), Konstantin Bonfert, Lars Gebhardt (FDP)
Sportflächen auf Schulhöfen erfüllen eine wichtige soziale, gesundheitliche und pädagogische Funktion für Schülerinnen und Schüler sowie mitnutzende Sportvereine. Gleichzeitig können der Lärm und die Nutzung solcher Anlagen in dicht besiedelten Stadtteilen zu Belastungen für die direkte Nachbarschaft führen – insbesondere, wenn die Flächen auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden.
Um die berechtigten Interessen sowohl der Anwohnenden als auch der Nutzenden in Einklang zu bringen, ist es sinnvoll, lärmmindernde Maßnahmen bereits bei der Planung neuer Sportflächen oder bei der Sanierung bestehender Anlagen zu berücksichtigen. Hierzu gehören unter anderem geräuschdämpfende Bodenbeläge, Ballfangzäune mit lärmmindernden Eigenschaften oder lärmarme Tore und Spielfeldbegrenzungen.
Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird gebeten, sich beim Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg dafür einzusetzen,
- bei zukünftigen Sanierungen und Umbaumaßnahmen von Sportanlagen auf Schulhöfen – insbesondere in Wohngebieten mit unmittelbarer Nachbarschaft – die Verwendung lärmmindernder Materialien und baulicher Maßnahmen verbindlich zu prüfen und bei gegebener Eignung anzuwenden,
- auch für bestehende Schulhöfe mit hoher Lärmbelastung geeignete lärmmindernde Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen,
- dabei die jeweilige Schulkonferenz frühzeitig in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen, um die Bedarfe der Schule sowie der Anwohnerschaft angemessen zu berücksichtigen,
- Bei Schulhöfen mit außerschulischer Nutzung ist zu prüfen, ob geeignete Schließanlagen vorhanden sind, die eine geregelte Nutzung bis 20:00 Uhr ermöglichen und die Lärmbelastung in den Abendstunden wirksam begrenzen; fehlende oder ungeeignete Anlagen sind gegebenenfalls durch geeignete Schließanlagen zu ergänzen oder zu ersetzen.