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Kapazitätsprobleme bei der Bundestagswahl in Hamburg-Nord/Mit Antwort

von Dr. Andreas Schott (CDU)

Gemäß Drucksache 22/6933 der Hamburgischen Bürgerschaft haben Senatsvertreter mitgeteilt, dass es in Hamburg-Nord Kapazitätsprobleme bei der Ergebnisannahme gegeben hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welcher Art waren die Kapazitätsprobleme bei der Bundestagswahl in Hamburg-Nord konkret?
  2. Woraus ergab sich die Annahme im Bezirksamt-Nord, dass es weniger Briefwahlanträge gibt?
  3. Welche zurückliegende Wahl wurde hier für die Planung als Vergleich herangezogen?
  4. Wie haben sich die Kapazitätsprobleme konkret auf die Ergebnisfeststellung ausgewirkt?
  5. Welche Maßnahmen hat die Wahlbezirksleitung am Abend der Bundestagswahl eingeleitet, um die Kapazitätsprobleme kurzfristig zu beheben?
  6. Welche Maßnahmen leitet das Bezirksamt aus den Kapazitätsproblemen für zukünftige Wahlen ab?

    Vorbemerkung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
    Der Funktionsbereich der Ergebnisannahmestellen der Bezirksämter ist auf der Erkenntnisgrundlage zurückliegender Wahlen seit 2017 sowie auf der Basis notwendiger Grundannahmen in Bezug auf die Wahlbeteiligung und den Anteil der Briefwählenden organisiert worden.


    Zentrale Grundannahmen waren, dass
    – die Wahlbeteiligung, ggf. leicht erhöht, auf dem Niveau der Bundestagswahl 2017 liegen würde und
    – der Anteil der Briefwählenden pandemiebedingt bei 50 % der Wahlbeteiligung insgesamt liegen könnte.


    Die Wahlbeteiligung lag für den Wahlkreis Hamburg-Nord bei 84,3 % gegenüber 82,3 % bei der Bundestagswahl 2017. Der Anteil der Briefwählenden hat sich deutlich von 33,4% auf 55,2% erhöht und lag damit über dem Anteil in Hamburg insgesamt (51,3 %). Um einer Überlastung der Briefwahlorganisation entgegenzuwirken, hat die Wahlorganisation die Zahl der Briefwahlvorstände um 59 von 90 (zur Bundestagswahl 2017) auf 139 erhöht.

    Entsprechend wurde der damit erhöhten Zahl der Ergebnisübermittlungen auch in der Festlegung der notwendigen Anzahl und der personellen Besetzung der Arbeitsplätze in der Ergebnisannahmestelle Rechnung getragen. Es wurden insgesamt 25 Annahmeplätze sowie zwei Clearingstellen für die Aufnahme der Auszählungsergebnisse aus 344 Urnen- und Briefwahlvorständen vorgehalten. Das entspricht einem Schlüssel von durchschnittlich ca. 14 Ergebnisannahmen/Annahmeplatz am Wahlabend.

    Die Ergebnisannahme erfolgte telefonisch über eine Telefonringschaltung, die technisch so ausgelegt wurde war, dass der anrufende Wahlvorstand automatisch auf den nächsten freien Anschluss geschaltet oder in eine Warteschleife geführt worden ist, wenn aktuell alle Anschlüsse belegt waren.

    Die Clearingstellen waren nicht in die Telefonringschaltung integriert. Sie hatten die Aufgabe, in Einzelfällen zeitaufwändige Probleme zur Entlastung der Ergebnisaufnahme zu übernehmen, damit der betroffene Annahmeplatz wieder zügig in der Telefonringschaltung verfügbar gemacht wird.

    Diese Organisationsform hat sich auch zur Bundestagswahl 2021 als insgesamt anforderungsgerecht
    erwiesen. Sie konnte allerdings nicht verhindern, dass es in dem Zeitfenster ab ca. 19:00 bis ca. 20:30 Uhr mit stärkerer Frequentierung zu Wartezeiten („vereinzelten Kapazitätsproblemen“) kam. Ein relevantes Beschwerdeaufkommen über zu lange Wartezeiten ist über Einzelfälle hinaus nicht verzeichnet worden. Planung und Organisation der Ergebnisannahme können nicht losgelöst von dem betreffenden Wahlereignis erfolgen und werden rechtzeitig durchgeführt.

    Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
    zu den Fragen 1 sowie 3- 6
    Siehe Vorbemerkung.
    zu Frage 2:
    Eine solche Annahme ist nicht angestellt worden.