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Flüchtlingsunterbringung im Mundsburg-Tower/Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Gunther Herwig, Stefan Baumann (CDU)

Seit März 2022 wohnen in einem der Tower an der Mundsburg ukrainische Flüchtlinge.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

Vorbemerkung:
Am Interimsstandort Mundsburg Tower im Bezirk Hamburg-Nord werden 60 Wohnungen
als öffentlich-rechtliche Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich
sollen in drei unteren Geschossen Gewerbeflächen als Gemeinschaftsunterbringung hergerichtet
werden. Insgesamt können bis zu 450 Plätze geschaffen werden.
Die sukzessive Belegung der Wohnungen im Mundsburg Tower hat zum 26. April 2022
begonnen. Mit Stand 01. Juni 2022 haben 119 Bewohnerinnen und Bewohner in 37 übergebenen
Wohnungen diesen Standort bereits bezogen. Aufgrund der voraussichtlichen
Laufzeit beider Bereiche bis 2025 werden die Plätze in den Gewerbegeschossen aufwändiger
für eine längerfristige Gemeinschaftsunterbringung umgebaut und stehen erst ab
dem 01. Juli 2022 sukzessive für eine Belegung zur Verfügung.
Der Standort ist auf der Basis des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Betrieb genommen
worden. Ein ergänzendes Beteiligungsverfahren gemäß § 28 BezVG ist aufgrund der
ggf. möglichen bis zu dreijährigen Laufzeit vorgesehen. Dieses wird aktuell von der Sozialbehörde
vorbereitet.

  1. Wie viele Wohnungen stehen im Tower für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung?
  2. Wie viele Flüchtlinge wohnen derzeit in diesen Wohnungen?
    Zu 1. und 2.:
    Siehe Vorbemerkung.

  3. Wie viele Flüchtlinge sind maximal in einer Wohnung untergebracht?
    Zu 3.:
    Die Belegung hängt von der Größe und dem Zuschnitt der jeweiligen Wohnung ab. Insbesondere für Mütter mit Kind/ern ist der abgeschlossene Wohnraum der verfügbaren Ein- und Zweizimmerwohnungen mit der Möglichkeit zur Selbstversorgung gut geeignet. Im Übrigen siehe auch Drs. 21-17795
    .
  4. Zwischen wem ist der Miet- bzw. Nutzungsvertrag für die Wohnungen geschlossen worden?
  5. Wie viel Miete wird dafür monatlich durch den Senat an den Eigentümern gezahlt?
  6. Wie viele Betreuer (Unterkunftsmanager, Sozialmanager) stehen den Flüchtlingen an der Mundsburg zur Verfügung?
  7. Wer übernimmt den Betrieb der Unterkunft?
    Zu 4. – 7.:
    F&W befindet sich noch in den abschließenden Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer des Gebäudes, der über die Home United Spaces GmbH auch den technischen Bereich und die Verwaltung des Betriebs der Flüchtlingsunterbringung übernommen hat. Darüber hinaus bietet die Home United Spaces GmbH Betreuungs- und Unterstützungsangeboten (u.a. Sportangebote für Kinder) und stellt das Catering für die Gewerbegeschosse.
    F&W ist mit dem üblichen Personalschlüssel (1:80) für das Unterkunfts- und Sozialmanagement zuständig.

  8. Wer hat die Einrichtung der Wohnungen zur Verfügung gestellt? Wie viel Kosten sind hierbei entstanden?
    Zu 8.:
    Die Einrichtung der Wohnungen wird mit Ausnahme vorhandener Kücheneinrichtungen, Einbauschränken und der von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gestellten Betten durch F&W gestellt. Im Einzelnen umfasst dies Einziehsteppdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Laken, Hygienepakete, Tische 60×60, Tische 80×80 sowie Bewohnerstühle. Die bisherigen Kosten, die F&W entstanden sind, betragen rd. 37.000,- Euro.

  9. Wer übernimmt die Verteilung für die Wohnungen im Tower?
    Zu 9.:
    Die Belegung wird durch die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS) von F&W gesteuert.

  10. Wie lange sind die Verträge für die Flüchtlingsunterbringung geschlossen worden?
    Zu10.:
    Siehe Vorbemerkung
    .
  11. Ist dem Senat bekannt, dass der Mundsburg Tower saniert werden soll? 
    Zu 11.:
    Den zuständigen Behörden ist bekannt, dass Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.