von Philipp Kroll (CDU)

In Winterhude und Eppendorf stehen an immer mehr Stellen auf den Fußwegen oder Grünstreifen Big Bag’s mit Bauschutt, die teilweise mehrere Wochen/Monate dort fertig gefüllt auf die Entsorgung warten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Unter welche Voraussetzungen dürfen Big Bag’s auf öffentlichen Grund aufgestellt werden?
    Sie dürfen aufgestellt werden, sofern eine Sondernutzungserlaubnis nach dem HWG erteilt wurde.
  2. Welche Gebühren sind dafür jeweils zu entrichten?
    Die Benutzungsgebühren werden nach der aktuell geltenden Gebührenordnung erhoben und sind abhängig von der Größe und der Nutzungsdauer der Fläche.

    1. Sofern keine Gebühren zu entrichten sind, warum nicht?
      Antwort entfällt.
  3. Wie lange dürfen gefüllte Big Bag’s auf öffentlichem Grund stehen bleiben?
    Dies ist abhängig von der jeweils erteilten Sondernutzungserlaubnis (s. auch Antwort zu Frage 2).
  4. Wie viele Big Bag’s wurden in den vergangenen 2 Jahren durch das Bezirksamt jeweils entsorgt?
    Das Bezirksamt ist nicht für die Entsorgung von Big Bag´s zuständig. Abgestellte BigBag´s, werden fast ausschließlich durch die Stadtreinigung (mit Hilfe der Stadtreinigungs-App) gemeldet, die Entsorgung unerlaubt aufgestellter Big Bags von dortiger Seite eigenverantwortlich in Eigenregie eingeleitet. Auf diesem Wege hat das Bezirksamt HH-Nord 767 Big Bags (in 2022) und 652 Big Bags (in 2021) festgestellt bzw. Kenntnis davon erlangt und an die Stadtreinigung gemeldet. Eine genaue Zahl über die tatsächlich entsorgten Big Bags kann hier nur die Stadtreinigung benennen.