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Bekommen Barmbeks Tauben ein Zuhause? Oder bekommt Barmbek ein neues Wolkenkuckucksheim? Mit Antwort

von Stefan Baumann (CDU)

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 15.09.2022 wurde, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Antrag von Grün-Rot mit dem Titel „Betreuter Taubenschlag am Bahnhof Barmbek – Probebetrieb finanzieren“ (Drs. 21-3774 / TO-Punkt 6.3.) mehrheitlich beschlossen.

Am zugrunde liegenden Thema und einer nachhaltigen Lösungsfindung ist grundsätzlich auch die CDU-Fraktion interessiert, allerdings wäre, wie es in der Ausschussarbeit eine bewährte Vorgehensweise ist, eine Vorstellung der vorgesehenen technischen Lösungen im RegA BUHD eine Voraussetzung für eine Entscheidungsfindung und Stimmabgabe. Da eine Überweisung in den RegA BUHD zur weiteren Diskussion abgelehnt wurde, hat sich die CDU-Fraktion bei der Stimmabgabe enthalten.

Hierzu kommt auch die grundlegende Frage, ob ein Taubenschlag, der nicht direkt an der betroffenen Stelle am Bahnhof Barmbek, sondern schon ca. 50 Meter weiter auf dem VBG-Gelände steht, wirklich zur Lösung des Problems beiträgt. Als Beispiel sei die Stadt Basel (Schweiz) genannt, die unter anderem auch mittels Taubenschlägen versuchte, die Taubenpopulation zu senken. Im Wikipedia-Artikel: „Taubenschlag“ steht dazu: „Die Zahl der Taubenpopulation einer Stadt ist im Wesentlichen abhängig vom jeweiligen Brutplatzangebot und vom jeweiligen Futterangebot. Durch Umzug von Tauben in Taubenschläge freiwerdende Brutplätze werden sehr rasch durch Jungtauben ohne vorherige Brutmöglichkeit nachbesetzt. In den Taubenhäusern wird mit dem teilweisen Austausch der Eier gegen Plastikeier zwar der Bestand der Taubenhaus-Tauben, nicht aber der freilebenden Straßentaubenpopulation kontrolliert.“

Unter anderem erst durch massive öffentliche Aufklärung über die Auswirkung der Fütterung von Tauben konnte in Basel eine Senkung der Population erreicht werden.

Da es somit derzeit mehr offene Fragen als klare Antworten zu der Lösung der Taubenplage am Bahnhof Barmbek gibt, sollte die Situation und der Lösungsvorschlag einmal genau betrachtet werden:

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Gespräche gab es wann um mit welchem Inhalt mit der VBG und mit welchem Ergebnis? Welche Kosten fallen durch Rechnungstellung der VBG hier, und auch zukünftig, an?
    Antwort der Verwaltung:
    Nach ersten Gesprächen in 2020 hat das Bezirksamt aufgrund des BV-Beschlusses (Drs. 21- 2479) ab Juni 2021 erneut Kontakt mit allen Gebäudeeigentümer*innen rund um den Barmbeker Bahnhof aufgenommen. Dabei zeigte sich die VBG gegenüber der Idee für das Pilotprojekt grundsätzlich aufgeschlossen. Im Januar 2022 hat ein vor-Ort-Termin stattgefunden, bei dem der Standort von der VBG bereits mündlich zugesichert wurde. Nachdem die Finanzierungs- und Betreuungsfrage verbindlich geklärt werden konnten, erfolgte eine schriftliche Zusage durch die VBG Ende September diesen Jahres.
  1. Wo genau auf dem VBG-Gelände soll der Taubenschlag stehen, und wie soll er beschaffen sein? Gibt es bereits eine Zeichnung und eine genaue Installationsplanung? Wenn ja, bitte der Antwort beilegen.
    Antwort der Verwaltung:
    Auf einem Flachdach des VBG-Gebäudes in unmittelbarer Nähe am Bahnhof Barmbek, so dass keine aufwendigen Umsiedlungsmaßnahmen der etablierten Population erforderlich sind. Der Schlag soll in bewährter Containerbauweise errichtet werden. Grobe Entwürfe gibt es, Detailpläne wurden bisher noch nicht angefertigt.
  1. Ob ein Taubenschlag eine effektive Lösung zur Bekämpfung einer innerstädtischen Taubenplage ist, scheint umstritten zu sein. Welche wissenschaftliche Grundlage überzeugt das Bezirksamt Hamburg-Nord, dass ein Taubenschlag hier die final richtige Lösung ist?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Voraussetzungen an diesem Standort sind insbes. aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem über mehrere Jahre etablierten hotspot sehr gut. Bei dem Schlag handelt es sich um ein Pilotprojekt, dessen Ausgang entsprechende Rückschlüsse für künftige Betrachtungen erwarten lässt. Es wurden hier Erfahrungen aus anderen Städten (hier: insbes. Aachen) bezüglich bereits existierender Schläge berücksichtigt. Der Schlag ist
    nicht die alleinige finale Lösung, sondern trägt lediglich dazu bei, die Tiere zunächst an den Schlag zu binden, die Gelege leicht zugängig zu machen und entsprechend eine gezielte Eientnahme zu ermöglichen. Mittel- und langfristig soll dadurch an dieser Örtlichkeit eine sanfte Reduzierung der Anzahl der Tauben insgesamt erreicht werden, so dass hier im Öffentlichen Raum wieder eine friedliche Koexistenz mit den Menschen möglich ist. Lediglich im Zusammenspiel mit Futterreduktion im Umfeld, intensiver Öffentlichkeitsarbeit, Berücksichtigung bei zukünftigen Bauvorhaben und notwendigen Vergrämungsmaßnahmen kann diese Maßnahme zu nachhaltigem Erfolg führen.
  1. Wie und mit welchen Inhalt und Ergebnis haben die Gespräche mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu der Einrichtung der durch die Behörde finanzierten, auf zwei Jahre angelegten FÖJ-Stelle zur ergänzenden Betreuung des Taubenschlags stattgefunden?
    Antwort der Verwaltung:
    Im Ergebnis mehrerer Kontakte in Form von Gesprächen oder Telefonaten zwischen dem Bezirk und der BJV wurde bei der BJV durch das Bezirksamt ein umfangreiches Konzept eingereicht. Ergebnis ist die verbindliche Zusage der BJV, die Finanzierung einer FÖJ-Stelle inkl. Nebenkosten für die Dauer des Pilotprojektes zu übernehmen
  1. Wie umfangreich wird die Betreuung des Taubenschlags sein, und ist im bezirklichen Schwanenwesen derzeit hierfür Kapazität vorhanden? Falls nicht, wie soll die Kapazität dort erweitert werden?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Ermittlung des Betreuungsumfangs orientierte sich an bereits im Betrieb befindlichen Schlägen. Darüber hinaus ist der Innenausbau betriebs- und wartungsfreundlich geplant. Die Kapazität dafür ist im Schwanenwesen derzeit nicht ausreichend vorhanden. Die Betreuung wird deshalb über eine neu zu schaffende zusätzliche FÖJ-Stelle erfolgen und darüber hinaus durch den persönlichen Einsatz der Beteiligten im Schwanenwesen sowie im Veterinärwesen des Bezirksamtes getragen
  1. Wie wird das Beschaffungsverfahren für den Taubenschlag einschließlich Installation sein? Wird es eine Ausschreibung geben? Wenn ja, mit welchem Text? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort der Verwaltung:
    Zum derzeitigen Zeitpunkt besteht darüber noch keine Verständigung.
  1. Gemäß des Antrags von Grün-Rot vom 15.09.2022 wurde eine Summe von 50.000 € beantragt. Wie hoch werden die tatsächlichen Kosten aus Sicht des Bezirksamts sein?
    Antwort der Verwaltung:
    Nach derzeitiger Schätzung werden rd. 50.000€ für den Zeitraum der zweijährigen Pilotphase benötigt (Anschaffung, des Seecontainers, Ausbau zum Taubenschlag, Aufstellung, Equipment, Futter, Instandhaltung).
  1. Sind ergänzend zu den Tätigkeiten des bezirklichen Schwanenwesens und der durch die FÖJ-Kraft auszuübenden Tätigkeiten weitere Dienstleistungen, die zu einmaligen oder laufenden Kosten führen, erforderlich? Wenn ja, welche Arten genau und wie sind die Kosten dafür? Bitte aussagekräftiges Material der Antwort beifügen.
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu 5.; im Übrigen: Nein.
  1. Wie genau ist die Zeitachse des Pilotprojektes, unter Berücksichtigung wichtiger Meilensteine Planung, Zeichnung, Pflichtenheft, Angebotseinholung, Bestellung, Installation, Dokumentation, Inbetriebnahme? Bitte aussagekräftiges Material mit Zeitachse der Antwort beilegen?
    Antwort der Verwaltung:
    Geplant ist das Aufstellen des Containers im August 2023. Aufgrund von Corona und der erschwerten Beschaffung von Baumaterialien kann aktuell keine zeitlich genaue Planungssicherheit hergestellt werden.
  1. Gibt es eine Referenzinstallation außerhalb Hamburg-Nords, in Deutschland oder im Ausland, die das Bezirksamt Hamburg-Nord als Inspiration ansieht?
    Antwort der Verwaltung:
    Es gibt weitere Schläge, für die Seecontainer entsprechend umgebaut wurden (z.B. im Bezirk Hamburg-Mitte, sowie in Lüneburg) – das Bezirksamt steht in direktem Kontakt mit den dort jeweils örtlich Verantwortlichen.
  1. Aus welcher Rahmen- oder Zweckzuweisung soll das Projekt finanziert werden? Wird eine ergänzende Finanzierung über mögliche Fördermaßnahmen als möglich erachtet? Wenn ja, mit welcher, und ist eine Beantragung geplant?
    Antwort der Verwaltung:
    Die Mittel werden nach Rücksprache mit der BJV von dort aus 3-29701001-000003.01 bereitgestellt. Für das Bezirksamt Hamburg-Nord ist das passende Senderobjekt nach der Fremdbewirtschaftungsvereinbarung
    5-22004999-000002.02. Im Übrigen werden die durch die BV bereitgestellten Mittel in einen investiven (Kauf und Ausbau des Seecontainers) und einen konsumtiven Anteil (Versorgung) gesplittet. Die Bereitstellung
    der BV-Mittel wird entsprechend der HDB-Einstufung erfolgen. Für den konsumtiven Mittelanteil wurde in Vorbereitung auf den PSP-Antrag folgendes PSPElement reserviert: Bezeichnung: 0403 Taubenschlag ZOB Barmbek, Nr. 3-22004010-000006.03
  1. Gibt es weitere Sachverhalte, deren Kenntnis zu einer vollumfänglichen Betrachtung des Projektes erforderlich sind?
    Antwort der Verwaltung:
    Nach der Sanierung des nördlichen Brückenabschnitts durch die DB im Laufe dieses Jahres kam es erwartungsgemäß zu einer Umsiedlung der ortstreuen Tiere in das nähere Umfeld – insbes. auf Träger des bisher unproblematischen südlichen Brückenabschnitts in Zuständigkeit der Hochbahn. Von weiteren Vergrämungsmaßnahmen sollte daher bis zum Aufstellen des Schlages inkl. Eingewöhnungsphase dringend angesehen werden, um ein weiteres Versprengen der Tiere zu vermeiden.