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Anhörungen der bezirklichen Gremien zur Fahrplanänderung der Buslinie 392 nach § 14 PBefG unverzüglich durchführen

von Martina Schenkewitz, Angelina Timm, Banu Dalmis, Daniela Kerkow (SPD), Martin Fischer, Dr. Julia Wickert, Dr. Andreas Schott (CDU), Claus-Joachim Dickow (FDP)

Die Buslinie 392 stellt mit ihren Stationen zwischen Bf. Ohlsdorf und dem Flughafen für Menschen, die in Fuhlsbüttel wohnen, die einzige Verbindung zum Flughafen dar.  Dieser Streckenabschnitt soll ab dem 15.12.2024 eingestellt werden. Damit fällt in Fuhlsbüttel die Wahrung von Verkehrsinteressen wie der Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Rahmen der Verkehrswende weg. Für viele Menschen in Fuhlsbüttel und Umgebung ist das keine tragbare Lösung.

Ein kleiner, wenn auch unzureichender Trost ist die geplante Aufstockung der Buslinie 172 zwischen Bf. Ohlsdorf und Lentersweg am Tagesrand, womit immerhin die beliebte und belebte Einkaufsstraße im Erdkampsweg etwas besser zu erreichen wäre, jedoch keine Direktverbindung zum Flughafen bietet. Zudem ist hier der Takt noch unbekannt. Ohne eine Direktverbindung zum Flughafen hätte Fuhlsbüttel abgesehen vom Fluglärm und den Emissionen nichts vom Flughafen – insbesondere dann, wenn Menschen aus diesem Gebiet selbst eine Flugreise antreten möchten und auf den ÖPNV angewiesen sind.

Da die Genehmigungsbehörde der Einstellung des oben genannten Streckenabschnitts der Buslinie 392 kritisch gegenübersteht und eine Anhörung der Gemeinde bzw. der bezirklichen Gremien nach § 14 PBefG als dringend gewünscht einordnet, soll diese Anhörung der Bezirksversammlung unverzüglich nachgeholt werden. Mit Blick auf die geplante Einstellung der Buslinie bereits zum 15.12.2024 wird das Bezirksamt zudem aufgefordert, unverzüglich auf die Genehmigungsbehörde zuzugehen und zu signalisieren, dass dieser Prozess, der ausweislich des entsprechenden Schreibens vom 28.10.2024 längst hätte durchgeführt werden müssen, nun nachgeholt wird.

Petitum:

Aus diesem Grund möge die BV beschließen:

  1. Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert,
    1. die Möglichkeit zur Anhörung gem. § 14 PBefG unverzüglich einzuräumen und durchzuführen und
    2. unverzüglich auf die Genehmigungsbehörde zuzugehen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Stellungnahme der bezirklichen Gremien noch berücksichtigt wird,
    3. die vorhandenen Eingaben mit der Bitte um Berücksichtigung an die Genehmigungsbehörde und die Hochbahn weiter zu leiten.
  1. Vorsorglich spricht sich die Bezirksversammlung vorab gegen die geplante Einstellung der Buslinie 392 auf dem oben beschriebenen Streckenabschnitt aus.
  2. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, der Genehmigungsbehörde diesen Beschluss unverzüglich zukommen zu lassen.
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