von Daniela Kerkow, Tina Winter (SPD, Ralf Martin Diedrich, Fabian Wilke (CDU), Monika Grodt-Kuhn, Lars Jessen (FDP)

Nicht nur im Hinblick auf den Zustellaufwand, sondern auch im Hinblick auf die Emissionsbilanz fällt die sog. letzte Meile stark ins Gewicht: Während fehlgeschlagene Zustellversuche gar in zusätzlichen Wegen resultieren, zahlt der Zustellverkehr in stark verdichteten Quartieren weiter auf den von Flächennutzungskonkurrenz geprägten öffentlichen Verkehrsraum ein und produziert beispielsweise – insbesondere in den Abendstunden – Wartezeiten bei der Suche nach einem Parkplatz und im Ergebnis vermeidbare Emissionen. Das gleiche gilt für gescheiterte Zustellversuchen, die wiederholt werden müssen.

Als Ergänzung des Lieferverkehrs bieten anbieteroffene Paketstationen eine ressourcenschonendere und emissionsärmere Alternative, indem sie durch Bündelung der Logistik über mehrere Paketdienstleister hinweg dazu beitragen, die Anzahl individueller Lieferfahrten zu reduzieren, den Verkehr zu entlasten und damit Emissionen wie CO₂ und Luftschadstoffe zu senken. Gleichzeitig unterstützen die städtischen und bezirklichen Ziele zur Verbesserung der Umweltbilanz.

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (TOP 3.3 am 29.01.2025) berichteten Referenten unter anderem über Schwierigkeiten in Hamburg, geeignete Aufstellorte auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Flächen zu finden – unter anderem wegen exklusiver Nutzungsansprüche einzelner Anbieter. Daher sollte geprüft werden, wie auf privaten wie auch auf öffentlichen Flächen rechtssichere, sozial gerechte und stadtverträgliche Lösungen für anbieteroffene Paketstationen ermöglicht werden können.

Petitum/Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität möge vor diesem Hintergrund beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten unter Einbindung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für das Aufstellen anbieteroffener Paketstationen zu prüfen und dabei die nachstehenden Maßgaben in die Prüfung einzubeziehen:
    1. Privat vor öffentlich:
      Die Aufstellung von Paketstationen auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen wird ausdrücklich begrüßt und soll dort wo es möglich ist Vorrang vor einer Aufstellung im öffentlichen Raum haben. Es soll geprüft werden, ob im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Paketstationen planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Abweichungen daran geknüpft werden können, dass eine exklusive Nutzung durch einzelne Anbieter ausgeschlossen wird. Erste Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten auch in anderen Bezirken beispielsweise der SAGA sollen dabei berücksichtigt werden.
    2. Öffentlicher Raum – Mehrwert und Entlastung
      Eine Aufstellung im öffentlichen Raum soll im Rahmen wegerechtlicher Sondernutzung (inklusive etwaiger Rückbauverpflichtungen) ermöglicht werden. Hierbei sind insbesondere folgende Anforderungen in die Betrachtung aufzunehmen:
    • Berücksichtigung bestehender gewerblicher Anlieferzonen und privater, öffentlich-zugänglicher Parkplätze: Integration der Paketstationen in bestehende gewerbliche Anlieferzonen und/oder Parkplätze, um die Infrastruktur optimal zu nutzen und zusätzliche Verkehrsbelastungen zu vermeiden.
    • Schonender Umgang mit dem öffentlichen Raum: Keine Einschränkung von Parkständen, des Fuß- und Radverkehrs. Abwägung, ob die Priorisierung anbieteroffener Paketstationen gegenüber bestehenden Sondernutzungen möglich ist
    • Ortsangemessene Gestaltung und Dimensionierung, Wahrung eines harmonischen Stadtbildes
    • Zusätzlicher öffentlicher Mehrwert, etwa durch Begrünung, Sitzgelegenheiten, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, Trinkwasserspender, öffentliche Toiletten etc.
    • Nutzung bestehender Infrastruktur: Prüfung der Integration in oder Umgestaltung von Oberflurcontainern, Switch Punkten, Bushaltestellen, Fahrradboxen etc.
    • Berücksichtigung der unterschiedlichen sozioökonomischen Zusammensetzungen: Nutzung von Daten und Analysen, um sicherzustellen, dass die Verteilung der Paketstationen die Bedürfnisse der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in den genannten Stadtteilen und Quartieren widerspiegelt.
  1. Zudem möge das Bezirksamt auf seiner Internetseite bekanntgeben, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sich auf ein Pilotprojekt zu bewerben. Hierdurch soll schon jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, an wenigstens einem Standort in Hamburg-Nord eine erste Pilotstation zu erproben. Die Evaluierung des Standortes kann zwischen dem Anbieter und dem Bezirksamt direkt verhandelt werden.
  1. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität bis 31. Dezember 2025 zu berichten.