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Stadtteilkultur in Hamburg-Nord Wenig Geld für viel Arbeit

von Herrn Gunther Herwig (CDU)

Sachverhalt:
Der rot-grüne Senat traut der Hamburger Stadtteilkultur auf fast alle gesellschaftlichen Problem-lagen eine Antwort zu, seien es gelingende Integrationskonzepte, Angebot für Geflüchtete, Programme für die kulturelle Bildung und das Selbstbewusstsein für Kinder und Jugendliche, Kultur für Alle, Erinnerungskultur oder Bildung für Alle – um nur einige zu nennen. Die materielle und personelle Situation vieler stadtteilkultureller Einrichtungen bleibt jedoch trotz ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz und Bedeutung in hohem Maße prekär. Während von der Scholz´schen „pay as you go“-Haushaltsdevise nirgendwo in der Hamburger Verwaltung mehr die Rede ist, wird im Bereich der Stadtteilkultur vom rot-grünen Senat nach wie vor nur mit einer Subventionssteigerung von 1,5% gerechnet. Viele Programme und Stadtteilkultureinrichtungen können nur auf einem stabilen Niveau arbeiten, weil in gewohnter Regelmäßigkeit der Quartiersfonds einspringt. Langfristige und sichere Planung sieht anders aus.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Wie hoch ist die derzeitige Rahmenzuweisung nach dem aktuell gültigen Doppelhaushalt für die Stadtteilkultur in Hamburg-Nord?
    2019: 1.390.000 €
    2020: 1.407.000 €

  2. Wie hoch ist die geplante Rahmenzuweisung mit dem nächsten Doppelhaushalt 2020/21 für die Stadtteilkultur in Hamburg-Nord?
    2021: 1.424.000 €
    2022: 1.441.000 €

  3. Wie hoch sind die vom Quartiersfonds zugewiesenen Finanzbedarfe im Bereich der Stadtteilkultur in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019? Bitte tabellarisch nach Häusern und Jahren darstellen.
    Einrichtung 2015 2016 2017 2018 2019
    Goldbekhaus 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 8.500,00 €
    Bürgerhaus Barmbek 21.100,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 23.500,00 €
    Zinnschmelze 9.126,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 20.500,00 €
    Kulturhaus Eppendorf 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 23.500,00 €
    ella Kulturhaus 25.000,00 € 25.000,00 € 85.000,00 € 85.000,00 € 88.000,00 €
    kulturpunkt 10.630,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 21.000,00 €
    Geschichtswerkstatt Barmbek 8.000,00 € 7.756,00 € 21.000,00 € 21.000,00 € 21.000,00 €
    Geschichtswerkstatt Eppendorf 4.500,00 € 4.256,00 € 6.750,00 € 6.750,00 € 6.750,00 €
    Willi-Bredel-Gesellschaft 3.400,00 € 3.156,00 € 4.730,00 € 4.730,00 € 4.730,00 € Geschichtsgruppe Dulsberg 1.090,00 € 3.076,00 € 5.780,00 € 5.780,00 € 5.780,00 €
    Jarrestadt-Archiv 500,00 € 1.756,00 € 2.740,00 € 2.740,00 € 2.740,00 €
    Gesamt 95.346,00 € 75.000,00 € 156.000,00 € 156.000,00 € 226.000,00€
  4. Auf welcher Grundlage werden die Rahmenzuweisungen ermittelt? Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord hier in den zurückliegenden fünf Jahren Mehrbedarfe geltend gemacht? Wenn ja, wie hoch waren diese Mehrbedarfe? Wenn nein, warum nicht?
    Bis 2016 wurde die Rahmenzuweisung nach dem Bestand verteilt. D.h. die Rahmenzuweisung wurde immer entsprechend dem Vorjahreswert verteilt. Erhöhungen der Rahmenzuweisungen wurden ebenfalls entsprechend dem jeweiligen prozentualen Anteil an der Gesamtsumme ver-teilt. Mit dem Haushaltsplan 17/18 wurde durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen, dass sich ab dem Haushaltsjahr 2019 der Ansatz der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur jährlich um 1,5 % erhöht. Die Schlüsselung des jährlichen Zuwachses erfolgt nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerungsentwicklung der Stadt. In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Rahmenzuweisung um jeweils 400.000 Euro erhöht, welche einerseits nach dem prozentualen Anteil der Bezirke an der Gesamtbevölkerung der Stadt und andererseits mit einem Festbetragsanteil in Höhe von jeweils 30.000 Euro pro Bezirk ausgebracht wurde.

    In 2019 wurde den Bezirken ein Betrag zugewiesen, der aus einem Sockel (= Anteil Rahmen-zuweisung wie 2018) bestand und einem Anteil an dem 1,5%igen Zuwachs entsprechend dem jeweiligen Bevölkerungsanteil des Bezirks an der Gesamtbevölkerung der FHH. Mehrbedarfe wurden in den vergangenen Jahren geltend gemacht, allerdings nicht berücksichtigt bzw. ab 2017ff im oben beschriebenen Umfang.
  5. Nach welchen gesetzlichen Grundlagen erfolgt die Bezahlung der Mitarbeiter/innen in den Häusern? Gibt es hier analoge Anwendungen von geltenden Bestimmungen des öffentlichen Dienstes?
    Einzelverträge sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Grundsätzlich orientieren sich die Entgelt-gruppen am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst/ Länder (TV-L). Dies ergibt sich aus dem Besserstellungsverbot des Zuwendungsrechts.
  6. Sofern es zur analogen Anwendungen gem. Frage Nr. 6 kommt: Wie werden die Löhne und Gehälter der Geschäftsführer/innen, der Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit, der technischen Mitarbeiter und der wissenschaftlichen Referenten in den Stadtteilkultureinrichtungen berechnet? Welche Entgeltgruppe würde für die gleichen Tätigkeiten in Behörden und Ämtern des öffentlichen Dienstes gelten?
    Die Entgeltgruppen ergeben sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Stelle. Aufgrund der Orientierung am TV-L (s. Frage 5) würden entsprechende Tätigkeiten im öffentlichen Dienst ähnlich bewertet.
  7. Welche Tarifgruppen gelten in den kommunalen Einrichtungen des Bezirksamts Hamburg-Nord (z.B. Häuser der Jugend) für die Leitungen der Einrichtungen, die Mitarbeiter und die technischen Mitarbeiter? Bitte tabellarisch nach den Häusern darstellen?
    Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung zum TV-L. In den Häusern der Jugend sind die Beschäftigten in die Entgeltgruppen 9 und 10 gemäß Teil II Abschnitt 20 der Entgelt-ordnung zum TV-L eingruppiert. Von einer tabellarischen Darstellung nach Häusern wird aus Datenschutzgründen abgesehen.
  8. Wer überprüft die Richtigkeit der Eingruppierung von Mitarbeiter/innen in den sozialen Einrichtungen (Häuser der Jugend und Stadtteilkultureinrichtungen)? In welchen Abständen findet eine Überprüfung statt? Wenn keine Überprüfung stattfindet, warum nicht?
    Bei Neueinstellungen wird die Eingruppierung der Stelleninhaber zwischen der Stadtteilkultur-einrichtung und dem Bezirksamt abgestimmt. Eine Überprüfung findet im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung statt oder auf Initiative der Stadtteilkultureinrichtungen, wenn es aus deren Sicht zu starken Veränderungen gekommen ist.
  9. Wie stellt das Bezirksamt Hamburg-Nord sicher, dass in der Stadtteilkultur der Mindest-lohn auch bei 450-Euro-Kräften gesichert ist?
    Das Einhalten des Mindestlohns ist als Auflage Bestandteil der Zuwendungsbescheide und wird dementsprechend bei der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung mit kontrolliert.
  10. Wie stellt das Bezirksamt Hamburg-Nord sicher, dass die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst auf die Gehälter und Löhne in den Stadtteilkultureinrichtungen übertragen wird?
    Die Stadtteilkultureinrichtungen reichen im Rahmen der Antragstellung Wirtschaftspläne ein, da sie auch hohe Eigeneinnahmen generieren und die Zuwendungen nur einen Teil der Gesamtfinanzierung darstellen. Es bleibt den Einrichtungen letztlich selber überlassen, wie sie mit den zur Verfügung stehenden Geldern die einzelnen Ausgaben (und somit auch Tarifsteigerungen) finanzieren, zumal lediglich in Anlehnung an den TV-L vergütet wird und dieser somit für die Stadtteilkultureinrichtungen nicht verbindlich ist.


05.12.2019
Ralf Staack