von Martina Lütjens (CDU)

Die Anmeldung eines politischen Infostandes erfolgt mittels Antrages im Bezirk Nord beim Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Hier wurde seinerzeit eine aktuelle Standortliste herausgegeben. Diese Liste mit Standorten im Bezirk Nord ist möglicherweise aus dem Jahre 2015 oder noch älter. Parteien müssen eine Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz für Sondernutzungen einholen. Hier heißt es u.a. nach § 19 Absatz 1 HWG, dass private Verkehrsfläche vor den Häusern/ Geschäften nicht genutzt werden dürfen! Vom Gebäude ist ein Abstand von mind. 6m einzuhalten oder der zugewiesene Standort ist unbedingt einzuhalten.

An allen von bevorzugten Standorten muss eine Meinungsvielfalt vorhanden sein, deshalb muss auch Mitbewerbern eine Aufstellung von Informationstischen am gleichen Standort und zum gewünschten Zeitpunkt ermöglicht werden. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass heute einige Standorte nicht mehr dem Verkehrsraum zeigen wie bei Erstellung der Standortliste. Laut Liste ist z.B. der Standort Erdkampsweg 33 vor dem Modeladen zu wählen. Hier gibt es aber einen Mieterwechsel, was zur Folge hat, dass der Standort nicht mehr für einen Infostand genutzt werden kann. Änderungen gab es auch im Erdkampsweg 37 vor Aldi, Fuhlsbüttler Straße 599 vor Aldi, oder die Hummelsbütteler Landstraße 13 vor der Reinigung gibt es nicht mehr. Die sind nur einige Beispiele. Vor dem Hintergrund des anstehenden Bezirks-/Bürgerschaftswahlen und im Sinne der politischen Information muss hier dringend eine Überprüfung der Standorte vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wann wurde die Standortliste das letzte Mal überprüft?
    Antwort der Verwaltung:
    Eine Komplett-Überprüfung der gesamten Liste hat in den letzten Jahren nicht stattgefunden.
    Die Standortliste wurde jedoch immer dann, wenn Änderungen bekannt wurden, aktualisiert und angepasst.

 

  1. Werden die Mieter oder Eigentümer über einen Standort vor Ihrer Hausnummer informiert?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, es erfolgt keine Information.

 

  1. Gab es in der letzten Zeit Beschwerden von Bürgern hinsichtlich eines zu engen Gehweges?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, es gab keine Beschwerden.

 

  1. Was will der Bezirk unternehmen, wenn der Standort genehmigt wurde, aber es nicht möglich war dort einen Infostand aufzustellen?
    Antwort der Verwaltung:
    Derartige Fälle sind bislang nicht vorgekommen und müssten, wenn sie im Einzelfall auftauchten,
    individuell geprüft werden.

 

  1. Sieht der Bezirksamtsleiter die Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der politischen Information für wichtig an?
    Antwort der Verwaltung:
    Siehe Antwort zu Frage 1. Die Liste wird bedarfsgerecht fortgeschrieben bzw. angepasst.
  1. Kann das Bezirksamt rechtzeitig zu den Bezirkswahlen im Juni 2024 eine aktualisierte Standortliste vorlegen?
    Antwort der Verwaltung:
    Ja, eine Aktualisierung wird angestrebt und vorbereitet.