von Matthias Busold (CDU)

Die Fläche an der Osterfeldstraße 11/gegenüber vom Christoph-Probst-Weg wurde lange Zeit gewerblich, u.a. von einem Autohandel, genutzt, liegt aber nun bereits seit längerem brach. In dem von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord veröffentlichten Wohnungsbauprogramm für das Jahr 2023 wird auf Seite 41 erläutert, dass sich die Fläche in privater Hand und nicht mehr auf dem freien Markt befinde. Weiterhin wird erklärt, dass für das Grundstück eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe mit einem Baubeginn im Jahr 2024 geplant sei. Im mittlerweile veröffentlichen Wohnungsbauprogramm für 2024 wird auf Seite 47 kein Baubeginn mehr genannt und die Aussicht auf eine zügige Realisierung als „gering“ eingeschätzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Was war der ursprüngliche Plan, den das Bezirksamt in Abstimmung mit dem privaten Besitzer für das Grundstück verfolgte?
    Die Überplanung des gemeinten Grundstücks an der Osterfeldstraße – es ist nicht Nr. 11, sondern die Nr. 8 – erfolgte auf Veranlassung des privaten Grundstückseigentümers. Geplant ist für das Grundstück eine gemischte Nutzung aus Wohnen (ca. 200 WE davon 35% öffentlich gefördert) und Gewerbe (mind. 45 % Anteil an Gesamt-BGF) sowie eine Kita.
  2. Wann wurde dieser Plan den zuständigen Gremien vorgestellt?
    Am 23.01.2020 wurde das Vorhaben durch den Eigentümer im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vorgestellt.
  3. Wie ist der gegenwärtige Stand der Realisierung des ursprünglichen Plans?
    Die Rahmenbedingungen stehen fest. Das vorhabenbezogene Projekt ruht. Der zugehörige vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 21 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch durchlaufen.
  4. Welche Maßnahmen ergreift bzw. ergriff das Bezirksamt, um diesen Plan zu realisieren?
    In diversen Gesprächen mit dem Investor und Trägern öffentlicher Belange wurden die Rahmenbedingungen geklärt. Das Bezirksamt Hamburg-Nord steht jederzeit zur Wiederaufnahme des Verfahrens zur Verfügung.
  5. Falls die ursprünglichen Planungen mittlerweile verworfen sein sollten, welche neuen Planungen verfolgt das Bezirksamt für das Gelände?
    Es handelt sich um eine private Fläche. Das Bezirksamt Hamburg-Nord verfolgt keine neuen Planungen.