von Dr. Clarissa Bohlmann, Stefan Baumann (CDU)
In der Sitzung des RegA BUHD vom 23.09.2019 wurde der Antrag der FDP-Gruppe „Lückenschluss auf der Veloroute 6: Sichere Querung von Richardstraße und Wagnerstraße schaffen“ (Drs. 21-0332 vom 18.09.2019), nach Modifizierung, einstimmig beschlossen. Das damalige Petitum lautete:
„Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge bei den zuständigen Stellen darauf hinwirken, dass jeweils auf der Südseite der querenden Uferstraße in der Richardstraße und Wagnerstraße eine weitere Warte- oder Haltelinie mit dem Zusatzzeichen 1012-35 „bei Rot hier halten“ angebracht wird. Hilfsweise ist eine Versetzung des jeweilig südlichen Lichtsignals auf die Südseite der Uferstraße zu prüfen und dem Regionalausschuss die damit verbunden Kosten mitzuteilen. Ist auch dies nicht möglich, so ist jeweils die Aufstellung eines weiteren Lichtsignalmastes auf der Südseite der Uferstraße zu prüfen und dem Regionalausschuss die damit verbunden Kosten mitzuteilen.“
Eine offizielle Stellungnahme des Bezirksamtes sowie die Umsetzung des Beschlusses ist bislang noch offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord:
- Warum gab es von Seiten des Bezirksamts bisher zum genannten Beschluss keine Stellungnahme gegenüber der Bezirksversammlung? Sollte es wiederrum doch eine Stellungnahme gegeben habe, wenn ja, wann und in welchem Ausschuss mit welcher Drucksache war diese anhängig?
Eine direkte Antwort auf den genannten Beschluss erfolgte von Seiten des Bezirksamtes bisher nicht. Der Beschluss wurde während des bereits laufenden Planungsprozesses zum Ausbau der Veloroute 6 in der Uferstraße gefasst, der zunächst auch den Knotenpunkt Uferstraße/Richardstraße beinhaltete. Die in der 1. Verschickung vom 17.01.2020 vorgelegte Planung, die dem RegA BUHD am 10.02.2020 zur Kenntnis gegeben wurde (Drs. 21-0813), beinhaltete dabei die im Antrag geforderte Lösung („weitere Warte- oder Haltelinie mit dem Zusatzzeichen 1012-35“).
- Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt bisher zur Umsetzung des Beschlusses im eigenen Hause eingeleitet? Wann jeweils?
Siehe Antwort auf Frage 1.
- Welche konkreten Schritte hat der Herr Bezirksamtsleiter bei den weiteren befassten zuständigen Stellen (z.B. LSBG, zuständige Senatsbehörde, Polizeikommissariat 31) eingeleitet? Wann jeweils?
Den genannten Stellen ist der Vorschlag zur Überplanung des Knotenpunkts Uferstraße/Richardstraße über die o.g. Verschickung zugegangen. Das Polizeikommissariat 31 hat die beschriebene Variante in seiner Stellungnahme abgelehnt. Die Begründung ist dem Abwägungsvermerk zur Schlussverschickung zu entnehmen, die der Bezirkspolitik am 07.11.2022 zugegangen ist (Drs. 21-3827).
Anschließend wurden, auch auf Basis der Stellungnahme des RegA BUHD, die eine Bevorrechtigung der Veloroute gegenüber der Richardstraße forderte (Drs. 21-0897, Punkt 2 des Petitums), weitere Varianten zur Umgestaltung des Knotenpunkts geprüft und mit den betreffenden Stellen diskutiert. Im Ergebnis fand sich keine einvernehmliche Lösung, sodass der Knotenpunkt aus der Veloroutenmaßnahme ausgeklammert und zurückgestellt wurde. Dies wurde in einer Vorbemerkung im o.g. Abwägungsvermerk zur Schlussverschickung detailliert ausgeführt.
- Welche konkreten Schritte sollen bis wann und durch wen eingeleitet werden, um den Beschluss vollständig umzusetzen? Ist eine Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahme bekannt? Wenn ja, wie sieht diese aus?
Nach Abschluss der Planungen zum Abschnitt Lerchenfeld bis Richardstraße, der sich aktuell im Bau befindet, wird das Bezirksamt auch die Prüfung von Lösungsmöglichkeiten zum Knotenpunkt Uferstraße/Richardstraße wieder aufnehmen, da hierzu neue Ideen vorliegen und die Situation ggf. von einigen Stellen mittlerweile anders eingeschätzt wird. Dazu soll in Kürze eine Vorabstimmung mit den betroffenen Stellen durchgeführt werden.
Der Knotenpunkt Uferstraße/Wagnerstraße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes und liegt daher in der Zuständigkeit des LSBG. Er war auch Bestandteil des LSBG-Bauprogramms, konnte jedoch bislang nicht umgesetzt werden. Die Gründe hierfür sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
- Welche Gründe haben das Bezirksamt seit 2019 darin gehindert den Beschluss umzusetzen?
Siehe Antwort auf die Fragen 1 und 3.
- Ist dem Bezirksamt bekannt, ob eine sinngemäße Umsetzung des Beschlusses bei aktuell stattfindenden Fahrbahnsanierungsmaßnahmen durchgeführt werden soll?
Nach Kenntnis des Bezirksamtes sind eine Anpassung der Lichtsignalanlage oder andere Überplanungen im Knotenpunkt zur Uferstraße nicht Bestandteil der LSBG-Sanierungsmaßnahme in der Wagnerstraße.