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Illegale Graffiti und Schmierereien bekämpfen – Graffiti Künstler fördern

Von Dr. Andreas Schott, Philipp Kroll (CDU)

Angesichts der zunehmenden Verwahrlosung im öffentlichen Raum durch illegale Graffiti und Schmierereien durch sog. Tags in Hamburg-Nord und den damit verbundenen Herausforderungen muss das Bezirksamt dringend handeln. Wie aus der kleinen Anfrage 21-4674 hervorgeht, finanziert das Bezirksamt die Entfernung von Graffitis aus den Unterhaltungsmitteln der Rahmenzuweisung, die in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit benötigt werden. Weiter heißt es:

„Die zur Verfügung gestellten Mittel sind schon ohne Ausgaben für die Beseitigung von Graffiti nicht auskömmlich.“

Um der Verwahrlosung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken, müssen illegale Graffiti und Schmierereien durch sog. Tags sofort entfernt werden, sobald sie entdeckt werden. Unauffällig der anderen Seite sollten Graffiti-Künstler durch die Einrichtung legaler Graffiti-Wände in unserem Bezirk unterstützt und gefördert werden. Dadurch kann Graffiti-Künstlern eine legale Plattform geboten werden, um ihre Kunst auszudrücken, während gleichzeitig illegale Aktivitäten eingedämmt werden.

Darüber hinaus fordert die CDU zusätzliche Mittel, um illegales Graffiti zu beseitigen und der Verwahrlosung entgegenzutreten. Es ist unerlässlich, dass dafür die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die Graffiti-Entfernung effektiv zu koordinieren und das Stadtbild langfristig zu schützen. Die Einrichtung legaler Graffiti-Wände ist ein bewährtes Mittel, um illegale Graffiti-Aktivitäten zu reduzieren und das städtische Umfeld zu verschönern.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord folgendes beschließen:

  1. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird aufgefordert, potenzielle Flächen im Bezirk zu identifizieren und zu prüfen, die für die Einrichtung legaler Graffiti-Wände geeignet sind. Diese Flächen sollen gut erreichbar und sichtbar sein, um die Nutzung durch Graffiti-Künstler zu fördern und illegale Aktivitäten einzudämmen.
  1. Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob zusätzliche Wände oder Flächen für legale Graffiti eingerichtet werden können, entweder durch die Umgestaltung bestehender städtischer Flächen oder durch die Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern.
  1. Das Bezirksamt wird angewiesen, die Ergebnisse der Prüfungen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord oder einem zuständigen Ausschuss vorzulegen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Einrichtung legaler Graffiti-Wände in Hamburg-Nord zu ergreifen.
  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich beim Hamburger Senat und den zuständigen Behörden für ausreichende Mittel zur Beseitigung von illegalen Graffiti und Schmierereien im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes ein.