von Stefan Baumann, Gunther Herwig (CDU), Frederic Artus (SPD), Lars Jessen, Teresa Stubley (FDP)
Die Adolph-Schönfelder-Straße, die eine Landesstraße ist, erstreckt sich von der Kreuzung an der Hamburger Straße bis zur Kreuzung Weidestraße / Beethovenstraße / Schleidenstraße (Biedermannplatz) und hat eine Länge von 550 Meter. Auf ihrer gesamten Länge gibt es, außer an ihren Enden, leider keine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Da im Umfeld des Elsaparks weitere Wohnquartiere entstehen, und die Westseite der Adolph-Schönfelder-Straße mittels Fußwegs in Wohnquartiere, zu Restaurants und das nahgelegene EKZ Hamburger Meile führt, ist ein Bedarf für eine Querungsmöglichkeit mit einer Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) sicher anzunehmen. Als geeignete Stelle für das Anbringen einer Querung wird ungefähr die Stelle zwischen der Hausnummer 33 (Gastronomiebetrieb) und 49 (auch Gastronomiebetrieb) genannt.
Vor diesem Hintergrund möge der RegA BUHD beschließen:
1.) Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geprüft wird, ob an der genannten Stelle eine Querung mit FLSA sinnvoll wäre und eingerichtet werden kann.
2.) Sollte eine Realisierung machbar sein, dann sollte bei der Planung der Ampelschaltzeiten eine softwareseitige Anpassung an die Ampelschaltzeiten der Kreuzungen Hamburger Straße und Weidestraße erfolgen.