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Brachfläche in Barmbek – Was passiert mit dem Gelände des ehemaligen Autohauses Schlegel? Mit Antwort

Von Stefan Baumann, Matthias Busold (CDU)

Im März 2018 hat das Autohaus Schlegel, ehemals Rübenkamp 39-45, Insolvenz angemeldet und unmittelbar danach den Geschäftsbetrieb eingestellt. Der Abriss der Geschäfts- und Verkaufsräume sowie der Werkstätten erfolgte ergänzend kurz danach. Seitdem steht die Fläche leer, und eine neue Bebauung oder Nutzung zeichnet sich vor Ort, auch fast vier Jahre später, noch nicht ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Befindet sich das Gelände noch im Eigentum der FHH? Falls nicht, wer ist neuer Eigentümer und wie hat der Eigentumsübergang stattgefunden? Welche Gremien sind wann informiert worden?
    Antwort der Verwaltung:
    Grundeigentümer ist die FHH.

  2. Wiederholt wurde in den Fachausschüssen der BV seitens der Verwaltung erwähnt, dass die HOCHBAHN AG das Gelände nutzen möchte.
    1. Plant die HOCHBAHN AG weiterhin eine Nutzung des Geländes? Wenn nein, gibt es andere Pläne zur Nutzung seitens der FHH/LIG und wie werden diese verfolgt?
      Antwort der Verwaltung:
      Ja, die Hochbahn AG plant weiterhin eine Nutzung des Geländes.

    2. Ist dem Bezirksamt bekannt, was dort entstehen soll? Wenn ja, bitte eine Beschreibung des Bauvorhabens und Ergänzung der zugehörigen Drucksachen.
      Antwort der Verwaltung:
      Ja, die Hochbahn AG plant, einen Betriebshof zu errichten.

    3. Ist dem Bezirksamt eine zeitliche Ablaufplanung für die Nutzung des Geländes und der Bebauungsplanung bekannt? Wenn ja, bitte mit Zeitachse erläutern und die zugehörigen Unterlagen der Antwort beilegen.
      Antwort der Verwaltung:
      Nach dem aktuellen Stand der Zeitplanung rechnet das Bezirksamt mit dem Beginn des Bauantragsverfahrens im laufenden Jahr; im Jahr 2023 wird mit dem Baubeginn gerechnet.
  3. Hat es auf dem Gelände bereits Bodenuntersuchungen gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Welche Kosten sind entstanden?
    Antwort der Verwaltung:
    Eine durch den Bauherrn beauftragte Altlastuntersuchung hat zwar gewisse Bodenbelastungen festgestellt, die belasteten Böden können aber, insofern sie nicht bewegt werden, auf der Fläche verbleiben und es besteht kein Sanierungsbedarf.

  4. Gab oder gibt es eigene Überlegungen oder Anregungen seitens des Bezirksamtes zur Nutzung der Fläche, z.B. für den Wohnungsbau? In welchem Austausch steht das Bezirksamt derzeit zu diesem Thema mit der zuständigen Fachbehörde?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, die Fläche soll weiterhin gewerblich genutzt werden und ist für einen Betriebshof der Hochbahn ideal geeignet
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es bzgl. einer Nutzung der Fläche Überlegungen oder Planungen gibt, sie in ein Wirtschaftsförderprogramm einzubeziehen?
    Antwort der Verwaltung:
    Nein, hierzu gibt es keine Überlegungen.