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Autohaus Schlegel – Fläche: Wie geht’s weiter?

von Matthias Busold, Stefan Baumann (CDU)

Im März 2018 hat das Autohaus Schlegel Insolvenz angemeldet und direkt den Geschäftsbetrieb eingestellt. Seither ist die Fläche zwischen S-Bahn, Hellbrookstraße und
Rübenkamp verwaist und verfällt. Das Autohaus hat ebenfalls Teile der Flächen unterhalb
des Hochbahn-Viadukts an dieser Kreuzung genutzt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

Die in Rede stehende Fläche steht im Allgemeinen Grundvermögen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Zu den jeweiligen Fragen kann nur unter Vorbehalt vom Bezirksamt Stellung genommen werden, da die uns vorliegenden Informationen
jeweils vom LIG mitgeteilt und eventuell nicht tagesaktuell sind. Es wird empfohlen eine entsprechende Anfrage nach §27 Abs. 1 Satz 2 HmbBezVG zu stellen

  1. Sind die Gespräche zwischen dem Insolvenzverwalter des Autohauses Schlegel und der
    Stadt Hamburg als Eigentümer der Fläche und früherer Vermieter abgeschlossen und
    steht die Fläche wieder in voller Verfügungsgewalt der Freien und Hansestadt Hamburg?
    Wenn nein, welche Gründe verhindern dies?
    Fehlanzeige, vgl. Vorbemerkung
  2. Gab es zwischenzeitlich Überlegungen die Fläche in das Wirtschaftsförderungsprogramm
    bei der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH einzulegen?
    Wenn ja, wie sieht hierzu das Ergebnis aus? Wenn nein, warum nicht?
    Fehlanzeige, vgl. Vorbemerkung
  3. Sind dem Bezirk Hamburg-Nord Interessenten der Immobilie bekannt? Welche Ideen zur Entwicklung der Fläche waren jeweils mit diesen Interessenten verbunden?
    Im Zuge eines Gesprächstermins zwischen LIG und HOCHBAHN AG war auch das Bezirksamt vertreten. Bzgl. dieser Fläche wurde von der Hochbahn Interesse, in Form einer Bedarfsmeldung, bekundet. Ein konkreter Antrag liegt dem Bezirksamt nicht vor.

  4. Sind dem Bezirk Hamburg-Nord Überlegungen bekannt, die Fläche(n) als Handwerker und Gewerbehof zu entwickeln und analog zum Offakamp zu projektieren?
    Fehlanzeige, vgl. Vorbemerkung
    a. Wenn ja, wie sehen die konkreten Überlegungen derzeit aus? Wenn nein, warum nicht?
    Fehlanzeige
    b. Gibt es bereits Anfragen möglicher Mieter?
    Fehlanzeige
    c. Wie sind die Erwartungen der FHH bzgl. der Akzeptanz und Annahme des Angebots eines Handwerkerhofes?
    Fehlanzeige
  5. Welche mögliche Baumasse (BGF) kann auf der Fläche maximal erzielt werden?
    Fehlanzeige. Die maximale BGF kann erst im Zuge eines Antrages festgesetzt werden.
  6. Ist eine Bebauung der Freifläche unterhalb des Hochbahn-Viadukts möglich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welcher max. Baumasse (BGF)?
    Nein. Die bisher durch die Hermann Schlegel GmbH genutzte Fläche umfasst das Grundstück Fl. 3141 der Gemarkung Barmbek. Das Hochbahnviadukt befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fl. 5403. Zudem ist eine Bebauung unter dem denkmalgeschützten Viadukt aus Wartungsgründen nicht möglich.
  7. Bestehen im Bezirksamt Hamburg-Nord noch weiterhin Miet- bzw. Nutzungsverträge mit dem Carsharing-Anbieter unterhalb des Hochbahn-Viadukts? Wenn ja, wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus dieser Nutzung? Wenn nein, wer ist stadtseitig für die Vermietung der Fläche an das Unternehmen zuständig?
    Fehlanzeige. Für die Vermietung ist der LIG, sowie dessen Dienstleister zuständig.

24.09.2019
Tom Oelrichs