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Umgestaltung Eppendorfer Markt: Erst umfangreiche Bürgerbeteiligung – dann Umplanung in Hinterzimmern? Mit Antwort

Von Ekkehart Wersich (CDU)

Nach Zusage der BWVI (bezirkliche Drs. 20-2544 vom 11.2.2016) wurden in den Jahren 2017 und 2018 umfangreiche Bürgerbeteiligungsverfahren zur Umgestaltung des Eppendorfer Marktplatzes im Rahmen der Busbeschleunigung durchgeführt. Die Planungen waren Gegenstand verschiedener Sitzungen des Regionalausschusses Eppendorf -Winterhude (RegA EWi). Im Mai 2019 stellte der LSBG die erste Verschickung öffentlich im RegA EWi vor.

Genau 5 Jahre später, am 06.05.2024, stand das Thema erstmals wieder auf der Tagesordnung des RegA EWi: „Umbau Eppendorfer Marktplatz – Vorstellung der Planungen durch den LSBG“ ohne Drucksache und Anlagen. Vorgestellt wird eine Kenntnisnahmeschlussverschickung eines Abschnitt 1. Es stellt sich heraus, dass das Plangebiet vergrößert wurde, jetzt zwei Bauabschnitte geplant sind und einige Änderungen zu der ursprünglichen 1. Verschickung von vor 5 Jahren erfolgt sind.

Aus den Antworten einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) des Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaeker (Nr. 22/15322) ergibt sich, dass bereits im Jahr 2020 Entscheidungen getroffen wurden die planerischen Inhalte anzupassen und das Plangebiet auszuweiten. Im weiteren Verlauf ist das Bezirksamt Hamburg-Nord offensichtlich verschiedentlich in Planungen einbezogen worden und soll auch Stellungnahmen abgegeben haben. Bezirkliche Gremien wurden nicht in Kenntnis gesetzt oder mit der Thematik befasst.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Sind die oben getroffenen Aussagen korrekt und wenn nicht, wie ist der Sachverhalt?
  2. Welche Stellungnahmen hat das Bezirksamt (es sollen laut SKA drei sein) wann und mit welchem Inhalt zu dem Bauvorhaben abgegeben?

Antwort des Bezirksamtes:
Die getroffenen Aussagen sind korrekt.
Wie in der Beantwortung der SKA 22/15322 aufgeführt, hat das Bezirksamt Hamburg-Nord drei Stellungnahmen im Rahmen des Projektes „Umgestaltung Eppendorfer Markt“ an den LSBG übersandt. Aufgrund der vergleichbaren Interessenlage der vorliegenden Anfrage und unter Verweis auf §25 BezVG teilen wir folgendes mit:
Die Stellungnahme zur 1. Verschickung umfasst insgesamt 17 Seiten und ist auf den 07.06.2019 datiert. Es wurde von den einzelnen Fachbereichen inhaltlich detailliert auf den übersandten Erläuterungsbericht und die Lagepläne eingegangen. Besonders hervorzuheben ist die Ablehnung des vorgesehenen Eingriffs in den alten, historischen Baumbestand sowie der Verkehrsbeziehungen die aufgrund von Querschnittsaufteilungen als konfliktträchtig erachtet wurden. Insgesamt fehlte es in der vorgelegten Planung an einem Gestaltungskonzept und durchdachten Übergängen in die anschließenden Bestandssituationen. Schlussendlich wurde
eine umfassende Überarbeitung der Planung gefordert. Die Stellungnahme zur Schlussverschickung umfasst 13 Seiten und ist auf den 07.08.2020 datiert.
Erneut wurde sehr detailliert auf den Erläuterungstext, den Abwägungsvermerk und die übersandten Lagepläne von den einzelnen Fachbereichen eingegangen. Im Ergebnis konnte der schlussverschickten Planung in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden, da trotz Überarbeitung unverändert kritische Bereiche vorhanden waren. Zudem erweckte die Planung in Anbetracht der gewählten Planungsgrenzen den Eindruck, dass schwierig zu überplanende Bereiche ausgespart wurden. Folglich wurde eine erneute Überarbeitung und der sensible Umgang mit der historischen Substanz gefordert.
Die Stellungnahme zur Kenntnisnahmeschlussverschickung umfasst 7 Seiten und ist auf den 06.09.2023 datiert. Insgesamt war festzustellen, dass die zuvor geplanten umfangreichen Eingriffe deutlich reduziert wurden. Den zuvor geäußerten Kritikpunkten wurde angemessen begegnet. Zusätzlich ist anzumerken, dass zu den Verschickungen dem LSBG regelhaft die Empfehlung gegeben wird den zuständige RegA im Verfahren als TÖB zu beteiligen. Sofern dem nicht gefolgt
wird, ist die Planung spätestens jedoch vor der Schlussverschickung im zuständigen RegA vorzustellen um eine Kenntnisnahme zu erhalten. Im Rahmen der vorgelegten Kenntnisnahmeschlussverschickung wurde zudem erneut deutlich gemacht, dass die Maßnahme dem RegA durch den LSBG vorzustellen ist.