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Schließung oder Verlängerung der Wohnunterkunft in Klein Borstel/Mit Antwort

Von Dr. Andreas Schott, Martina Lütjens, Gunther Herwig (CDU)

In Hamburg-Nord gibt es in den verschiedenen Stadtteilen Wohnunterkünfte für Geflüchtete.  Laut der Drucksache 21-2361 vom Mai 2021 soll die Unterkunft „Am Anzuchtgarten/Große Horst“ voraussichtlich zum 28.02.2022 geschlossen werden.

In der Drucksache 21-3071 vom 20.01.2022 nimmt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) wie folgt Stellung:

„Frage 2.
Gibt es Planungen die vereinbarte Laufzeit der Unterkunft „Am Anzuchtgarten/Große Horst“ zu verlängern?

Antwort:
Ja. Mit der Bürgerinitiative wurde vereinbart, dass im Interesse der Gesamtsituation der aktuellen Zuwanderung (noch ohne den Hintergrund Ukraine) und im Interesse insbesondere der Familien vor Ort die Unterkunft um weitere 6 Monate bis zum 31.08.2022 weiter betrieben werden kann. Anschließend erfolgt der Rückbau, der voraussichtlich bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein wird.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:

  1. Ist im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation eine Verlängerung für den Standort Große Horst über den 31.08.2022 hinaus möglich?
    Wenn ja, mit ggfs. welchen Folgen (außer der zeitlichen Verzögerung) ist zu rechnen?
    Wenn nein, warum nicht?
  2. Wann fanden die letzten Gespräche mit „Die „Initiativen für erfolgreiche Integration“ („IfI“) und die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) statt?
    Insbesondere mit der Bürgerinitiative „Lebenswertes Klein-Borstel“.
    Was war das Ergebnis der Gespräche für den Standort Klein Borstel?

    Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:
    Zu 1. und 2.

    Gemäß Bürgervertrag mit der Initiative „Lebenswertes Klein Borstel e.V.“ war die öffentlich- rechtliche Unterkunft „Große Horst/Am Anzuchtgarten“ zum 28.02.2022 zu schließen, da im Anschluss Wohnungsbau vorgesehen ist. Da bereits seit Mitte letzten Jahres absehbar war, dass sich dieser zeitlich verzögert und sich bereits zu diesem Zeitpunkt abzeichnete, dass die sich die Zuwanderung deutlich erhöht (u.a. wegen des Themas Afghanistan), war die Sozialbehörde bereits seit Mitte letzten Jahres im Gespräch mit der Initiative, um die Laufzeit des Standortes zu verlängern. In der Quartiersbeiratssitzung am 08.02.2022 ist abschließend das Einvernehmen mit der Initiative hergestellt worden, die Laufzeit dieses Standortes bis zum 31.08.2022 zu verlängern, um damit mehr Zeit für die vorgesehene Vermittlung der dort lebenden Schutzsuchenden in Wohnraum (möglichst im Sozialraum) oder in andere Unterkünfte zu haben.
    Angesichts der hohen Zuwanderungszahlen, die sich Anfang März wegen des Angriffs auf die Ukraine ergeben haben, hat die Sozialbehörde auch diesen Standort erneut daraufhin überprüft, ob die vorgesehene anschließende Nutzung ggf. weiter zeitlich nach hinten verzögert werden kann, um alle Verlängerungsoptionen zu nutzen. Die Sozialbehörde ist deshalb erneut an die Initiative mit der Bitte um eine weitere Verlängerung des Standortes herangetreten. Diese ist der Bitte der Sozialbehörde nachgekommen. Die Verlängerungsvereinbarung ist am 05.05.2022 unterzeichnet worden, sodass das erforderliche bezirkliche Beteiligungsverfahren nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz am 09.05.2022 eingeleitet werden konnte.