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Politische Information gewollt und gefördert? Mit Antwort

von Martina Lütjens (CDU)

Die Anmeldung eines politischen Infostandes erfolgt mittels Antrags im Bezirk Nord beim Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Hierzu wurde seinerzeit eine Standortliste herausgegeben, die offenbar aus dem Jahre 2015 oder noch älter ist. Parteien müssen eine Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz für Sondernutzungen einholen. Hier heißt es u.a. nach § 19 Absatz 1 HWG, dass private Verkehrsfläche vor den Häusern/Geschäften nicht genutzt werden dürfen. Von Gebäuden ist ein Abstand von mind. 6m einzuhalten oder der zugewiesene Standort ist unbedingt einzuhalten. An allen bevorzugten Standorten muss eine Meinungsvielfalt vorhanden sein, deshalb muss auch Mitbewerbern eine Aufstellung von Informationstischen am gleichen Standort und zum gewünschten Zeitpunkt ermöglicht werden. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass heute einige Standorte nicht mehr dem Verkehrsraum entsprechen wie bei Erstellung der Standortliste.

Als Beispiel sei hier der Standort Erdkampsweg 33 genannt. Hier gab es einen Mieterwechsel, was zur Folge hat, dass der Standort nicht mehr für einen Infostand genutzt werden kann. Änderungen gab es auch im Erdkampsweg 37 vor Aldi, Fuhlsbüttler Straße 599 vor Aldi, oder die Hummelsbütteler Landstraße 13 (vor der Reinigung) gibt es nicht mehr. Dies sind nur einige Beispiele. Vor dem Hintergrund der anstehenden Bezirks-/Bürgerschaftswahlen und im Sinne der politischen Information muss dringend eine Überprüfung der Standorte vorgenommen werden.

Mit der Drucksache 21-4585 aus 07.2023 hat das Bezirksamt eingeräumt, dass eine Überprüfung der gesamten Liste in den letzten Jahren nicht stattgefunden hat. Die Frage nach einer Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der politischen Information beantwortet der Bezirksamtsleiter damit, dass die Liste bedarfsgerecht fortgeschrieben bzw. angepasst wird. Auch die Frage, ob das Bezirksamt rechtzeitig zu den Bezirkswahlen im Juni 2024 eine aktualisierte Standortliste vorlegen kann wurde mit ja beantwortet, ebenso das eine Aktualisierung angestrebt und vorbereitet wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

  1. Wann wurde die Standortliste das letzte Mal überprüft?
    Die Standorte sind seit Herbst 2023 in der Prüfung
  2. Sieht der Bezirksamtsleiter die Überprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit der politischen Information nach wie vor für wichtig an?
    Ja
  3. Was hat das Bezirksamt seit Juli 2023 in dieser Sache unternommen?
    Siehe Frage 1
  4. Welche Standorte wurde überprüft bzw. aktualisiert?
    Siehe anliegende Liste
  5. Kann das Bezirksamt rechtzeitig zu den Bezirkswahlen 2024 eine aktualisierte Standortliste vorlegen?
    Ja