Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird aufgefordert, im Winterhalbjahr 2020/2021 vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 den Gastronomiebetrieben den Betrieb von Heizstrahlern bzw. Heizpilzen kostenfrei zu genehmigen, soweit nicht Brandschutzgründe zwingend entgegenstehen.