Filter by Kategorien

Änderungspetitum zu Drs. 22-1888 („Entschlossen gegen Kürzungen. Kinder- und Jugendrechte verteidigen! Bestandssicherung von Angeboten und Projekten im Haushalt 2026 gewährleisten – Antrag der freien TrägervertrerInnen“)

von Tina Winter, Michael Hafkemeyer (SPD), Tom Jermann, Martin Fischer, Nicole Kuchenbecker, Philip Maximilian Wetzel (CDU), Svenja Nissen (FDP)

Der Antrag passt das Petitum des Antrags in Drs. 22-1888 aufgrund der bereits erfolgten Diskussion im Jugendhilfeausschuss und insbesondere wegen des bereits beschlossenen Antrags vom 13.11.2025 (Drs. 22-1568) an.

Petitum/Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss möge abweichend vom Petitum in Drs. 22-1568 folgendes geänderte Petitum beschließen:

  1. Der Jugendhilfeausschuss betont die große Bedeutung aller in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erbrachten Arbeit für die Kinder und Jugendlichen, die das breite Angebot in Hamburg-Nord nutzen.
  2. Aus Sicht des Ausschusses ist auf Landesebene sicherzustellen, dass im kommenden Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2027/ 2028 die Mittel der Kinder- und Jugendhilfe auf einem auskömmlichen Niveau – mindestens in bisheriger Höhe mit zusätzlicher Berücksichtigung der inflationsbedingten Steigerungsraten sowie der Kostenentwicklung der Tarife und Sachkosten fortgeschrieben werden. Werden für einzelne Segmente der Kinder- und Jugendhilfe Einsparnotwendigkeiten aus fachlichen Erwägungen erkannt, werden diese umgesetzt. Daraus resultierende Minderausgaben sollen anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zugutekommen, sofern ein nachweislicher Zusatzbedarf besteht. Die Gesamtausgaben für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollen in unserer Stadt perspektivisch nicht reduziert werden.
  3. Der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord bekräftigt nochmals das in Drs. 22-1568 gemeinschaftlich beschlossene Petitum, um die Angebote der OKJA verlässlich abzusichern. Damit die gebotene Neuschlüsselung Anwendung finden kann, ist das strukturelle Defizit auszugleichen.
  4. Die benötigte Planungssicherheit wird durch rechtzeitige Mittelzusagen geschaffen und durch frühzeitigen Kommunikation gegenüber den Trägern sichergestellt. Kurzfristige unterjährige Entscheidungen über Mittelvergaben oder Mittelbeschränkungen sind zu vermeiden.