von Stefan Baumann, Dr. Clarissa Bohlmann (CDU), Frederic Artus, Martin Albers (SPD), Lars Jessen (FDP)
Gemäß eines Hinweises durch das PK31 wurde das Bezirksamt Hamburg-Nord darauf aufmerksam gemacht, dass die vor der Flüchtlingsunterkunft Freiligrathstraße 1A-P sich regelmäßig aufhaltenden Stadttauben von einer, wohl organisierten und vorgeblich vereinsmäßig auftretenden Gruppe von Personen rechtswidrig gefüttert werden. Gleichlautende Hinweise erhielt das Bezirksamt Hamburg-Nord auch von der Betreibergesellschaft „F&W Fördern & Wohnen“. Dieses rechtswidrige Füttern von Tauben kann und darf nicht toleriert werden.
Neben den regulären notwendigen polizeilichen Maßnahmen ist die Aufstellung von Hinweisschildern, die auf das Taubenverbot deutlich hinweisen, unumgänglich.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der RegA BUHD beschließen
- Im erweiterten Bereich der Flüchtlingsunterkunft in der Freiligrathstraße 1A-P werden Hinweisschilder aufgestellt, die auf das Fütterungsverbot von Tauben in Hamburg deutlich hinweisen. Diese sollten auch den folgenden, auf der Internetseite der FHH aufgeführten Textbaustein enthalten:
„Stadttauben sind auf artgerechte Nahrung angewiesen. Sie sind in der Lage, zur Nahrungssuche auch weitere Strecken zurückzulegen. Sollte das Futter allerdings in unmittelbarer Nähe ausgestreut werden, nutzen sie vorrangig diese Futterquelle und es kommt zu einem massierten Auftreten der Tiere in Innenstadtbereichen. Das Ausstreuen beispielsweise von Brot kann für Tauben außerdem zu einer Mangelernährung und folglich zu einer Schwächung des Abwehrsystems führen. Erfahrungsgemäß wird ausgestreutes Futter zudem neben Tauben auch von Ratten aufgenommen. Daher ist es verboten, in der Freien und Hansestadt Hamburg auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben zu füttern. Ebenfalls ist die Fütterung von Wasservögeln verboten.“
- Auf den Hinweistafeln soll ergänzend hingewiesen werden, dass ein Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot mit Geldstrafen bis zu 5000,- € geahndet werden kann.
- Ergänzend möge das Bezirksamt die Stadtreinigung Hamburg (als hoheitlich für die Sauberkeit in der Stadt zuständige Institution) offiziell/formal beauftragen, an der genannten Stelle in der Freiligrathstraße verstärkt Kontrollen durchzuführen und bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten die entsprechenden Verfahren einzuleiten.
Abschließend möge das Bezirksamt die zuständige Fachbehörde auffordern, ein gesamtstädtisches Konzept zum Umgang mit der illegalen Taubenfütterung (weiter) zu entwickeln. Ein gesamtstädtisches Konzept trägt auch zur Entlastung des OWI-Außendienstes der jeweils betroffenen Bezirksämter bei und ist somit sinnvoll und erforderlich.
