Von Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann, Stefan Baumann (CDU)
Das Bezirksamt Hamburg-Nord befindet sich seit Februar 2020 unter grüner Leitung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir, den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung:
Die Fachämter, Personenstandswesen, Interner Service und Rechtsamt melden Fehlanzeige.
- Welche Konzepte wurden seit Februar 2020 auf den Weg gebracht? Bitte alle Konzepte auflisten, die in diesem Zeitraum entwickelt wurden und erläutern welche Ziele und Schwerpunkte darin gesetzt wurden. In welchen Fachämtern wurden diese Konzepte erstellt? Hierzu bitte eine tabellarische Übersicht, die die Konzepte, pro Fachämter und deren Ziele zusammenfassend darstellt.
Siehe Tabelle. - Welche personellen Ressourcen wurden für die jeweilige Konzepterstellung eingesetzt? Bitte als VZÄ je Fachamt und Konzept tabellarisch angeben.
Siehe Tabelle. - Wurden für die jeweilige Konzepterstellung zusätzliche Stellen geschaffen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Welche Arbeiten wurden im Fall von nein, dafür über welchen Zeitraum jeweils zurückgestellt? Bitte pro Fachamt und Konzept tabellarisch angeben.
Siehe Tabelle. - Welche konsumtiven Mittel wurden für die jeweilige Konzepterstellung eingesetzt? Bitte pro Fachamt, Produktgruppe und Konzept tabellarisch angeben.
Siehe Tabelle. - Welche investiven Mittel wurden für die jeweilige Konzepterstellung eingesetzt? Bitte pro Fachamt, Produktgruppe und Konzept tabellarisch angeben.
Siehe Tabelle. - Welche zusätzlichen Mittel (personell und finanziell) wurden zusätzlich bei wem, wann, wo, in welcher Produktgruppe, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum eingeworben. Bitte pro Fachamt und pro Konzept angeben
Siehe Tabelle. - Für welches der genannten Konzepte gab es Zweckzuweisungen? Bitte tabellarisch angeben, in welcher Höhe und mit welcher Zweck- sowie Zeitbindung diese Zuweisungen gegeben wurden.
Siehe Tabelle. - Welches der unter Frage 1-6 gegenständlichen Konzepte konnte wann umgesetzt werden? Wenn keine Umsetzung erfolgt ist, warum jeweils nicht und in welchem Zeitraum ist die Umsetzung geplant?
Siehe Tabelle. - Welche finanziellen (konsumtiv/investiv) und personellen (VZÄ) Ressourcen sind für die Umsetzung des jeweiligen Konzepts notwendig? Welcher Zeitraum muss insgesamt für die jeweilige Umsetzung beachtet werden?
Siehe Tabelle. - Welche Konzepte wurden aus Rahmen- und welche aus Einzelzuweisungen erstellt? Bitte tabellarisch angeben.
Siehe Tabelle. - Wie haben sich die unbesetzten Stellen im Bezirksamt Hamburg-Nord seit Februar 2020 entwickelt? Bitte geben Sie an, wie viele Stellen unbesetzt waren und wie sich diese Zahl im Laufe der Zeit verändert hat. Bitte eine tabellarische Übersicht mit quartalsgenauer Darstellung entwickeln
Stichtag Stellen Vakanzquote*
01.01.2020 1110,56 9,71
01.04.2020 1117,66 11,15
01.07.2020 1122,50 10,39
01.10.2020 1128,66 8,54
01.01.2021 1176,65 8,23
01.04.2021 1184,58 7,60
01.07.2021 1303,55 7,61
01.10.2021 1223,31 3,03
01.01.2022 1197,24 4,11
01.04.2022 1191,53 2,83
01.07.2022 1237,56 7,54
01.10.2022 1235,93 9,08
01.01.2023 1187,03 9,72
01.04.2023 1057,67 8,83
01.07.2023 1063,19 11,01
01.10.2023 1068,86 10,18
01.01.2024 1052,84 7,32
01.04.2024 1069,44 8,29
01.07.2024 1066,55 7,81
01.10.2024 1066,17 7,81
*Durch zusätzliche Personalkostenermächtigungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie und hiermit verbundenen befristeten Einstellungen ist die Aussagekraft der Vakanzquote in den Jahren 2021 – 2022 eingeschränkt. - Wie haben sich die Überlastungsanzeigen seit Februar 2020 je Fachamt entwickelt? Bitte stellen Sie die Anzahl der Überlastungsanzeigen und deren Entwicklung pro Quartal im Zeitverlauf tabellarisch dar.
Das Erstellen einer Rückstandsanzeige ist ein wichtiges und kommuniziertes Instrument, um die Dienststelle auf das drohende Entstehen größerer Arbeitsrückstände aufmerksam zu machen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Überlastung der Mitarbeitenden vorzubeugen bzw. abzuhelfen und die Anzeigenden dienst- und arbeitsrechtlich zu entlasten. Das Controlling über die Rückstandsanzeigen im Bezirksamt erfolgt dezernatsübergreifend und jahresweise:
Die Zahlen können den folgenden Drucksachen entnommen werden:
22/5462: 2020
22/8770: 2021
22/10470: 2022
Für die Jahre 2023 und 2024 handelt es sich um folgende Zahlen:
2023: 66
2024: 102Von einer Anzeige können mehrere Personen erfasst sein. Gezählt wird jeder Mitarbeitende, auf den sich die Anzeige bezieht. Insbesondere im Dezernat 3 (Jugend, Gesundheit, Soziales) gab es verschiedene Gründe die zu einer begründeten Überlastung in diesem Sinne geführt haben: Hierzu gehören v.a. ein erhöhtes Fallaufkommen in den dienstleistenden Bereichen, neue/zusätzliche Aufgaben und Projekte, Vakanzen durch Personalfluktuation, Elternzeiten oder Erkrankung, erschwerte Fachkräftegewinnung, wichtige, aber im ersten Schritt arbeitsintensive Organisations- und Prozessveränderungen.
- Wie wurde auf die Überlastungsanzeigen jeweils wann und durch wen reagiert? Bitte tabellarisch je Fachamt angeben.
Der Umgang mit Rückstandsanzeigen ist im Bezirksamt Hamburg-Nord in einer Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung geregelt. Die Bearbeitung richtet sich nach dem in der Dienstvereinbarung beschriebenen Vorgehen und erfolgt somit immer auf die gleiche Art und Weise: Adressat einer formalen Anzeige ist danach der / die unmittelbare Vorgesetzte. In Abhängigkeit der Bewertung des Sachverhalts erfolgt im weiteren Prozess schrittweise eine Beteiligung der weiteren Hierarchieebenen bis zur Dezernatsleitung. In der Dienstvereinbarung ist auch geregelt, wie auf eine Rückstandsanzeige zu reagieren ist. Die Vorgesetzen haben zu prüfen, ob beispielsweise durch Prioritätensetzung, Umverteilung der Arbeit, Unterstützung durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch ggf. Geschäftsprozessoptimierung die Lage entschärft werden kann. Davon wird üblicherweise Gebrauch gemacht. Eine detaillierte für Statistik für das Bezirksamt, wann und durch wen reagiert wird, liegt nicht vor. - Wie viele Versuche gab es seit Februar 2020 durch den Bezirksamtsleiter, die finanziellen Ressourcen des Bezirksamtes zu erhöhen? Bitte angeben bei welchen Institutionen diese Versuche unternommen wurden, in welcher Höhe und mit welcher Begründung. Wenn es keine Versuche gab, warum nicht?
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022, 2023/2024 und 2025/2026 wurden grundsätzlich in einem üblichen Verfahren die bezirklichen Mehrbedarfe bei der Finanzbehörde angemeldet. Die Haushaltsplanentwürfe wurden jeweils durch den Senat der Hamburgischen Bürgerschaft zur Zustimmung zugeleitet. Daneben haben die Bezirksamtsleitungen in einer gemeinschaftlich entwickelten Strategie erreicht, dass zum Haushalt 2023/2024 ein sog. „Schuldenschnitt“ von der Finanzbehörde gewährt wurde. Das bedeutet, dass zu diesem Haushalt das Defizit im jeweiligen Personalkostenbudget ausgeglichen wurde und sich dadurch
die Auskömmlichkeit des Personalbudgets deutlich verbessert hat. Zudem haben die Bezirksamtsleitungen erreicht, dass für Bereiche mit besonders wichtigen bürgernahen Dienstleistungen Stabilisierungsvereinbarungen im Verbund mit der jeweiligen Fachbehörde geschlossen wurden, um flexibler steuern zu können und die Aufgabenwahrnehmung qualitativ und quantitativ abzusichern. Solche Stabilisierungsvereinbarungen wurden für die folgenden Fachämter geschlossen: Grundsicherung- und Soziales (GS), Stadt- und Landschaftsplanung (SL), Zentrum für Wirtschaftsförderung- und Bauen (WBZ). Für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) galt bis zum Ende des Jahres 2021 ebenfalls eine Stabilisierungsvereinbarung. Diese wurde nicht verlängert. Im Verbund mit der Sozialbehörde wurde eine Stärkung des ASD im Bereich Migration durch insgesamt 30 zusätzliche Stellen in der Bezirksverwaltung erreicht.#