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Bald DREISSIG Jahre „Barmbeker Loch“ – Wird eine Baugrube geschichtsträchtig?

von Herrn Stefan Baumann, CDU

Auf dem Grundstück links neben dem Gebäude Barmbeker Markt 10 wurde im Jahr 1990 eine Baugrube mit dem Ziel, dort ein Hotel zu bauen, ausgehoben. Da es jedoch Unstimmigkeiten zwischen dem Bauherren (ein Privatmann) und der zuständigen Behörde wegen der Baugenehmigung gab, wurden die damaligen Bauarbeiten kurzfristig wieder eingestellt. Seitdem hat sich auf dem Grundstück nur noch sehr wenig getan, es ist mittlerweile nur noch eine weitestgehend mit Unkraut und Baumwildwuchs bewachsenen Baugrube. Im Jahr 1995 wurde, aufgrund Verfügung des Bezirksamts Hamburg-Nord die Baugrube gesäubert und umzäunt. Acht Jahre später im Jahr 2003 verordnete das Bezirksamt per einstweiliger Verfügung eine Verfüllung der Grube mit dem Ziel, dort dann eine Grünfläche anzulegen.

Da der Eigentümer dagegen jedoch Widerspruch einlegte, konnten auch diese Pläne nicht durchgeführt werden, stattdessen wurde das Thema Verhandlungsgegenstand beim zuständigen Verwaltungsgericht. Leider hört man mittlerweile nur noch wenig über das möglicherweise geplante Vorgehen. Da die Baugrube mittlerweile immer stärker verwildert ist, und die Zahl der Beschwerden der Nachbarn ins Unermessliche gehen, muss hier kurzfristig eine Lösung gefunden werden. Da Wohnraum in Barmbek extrem knapp ist, ist die Toleranz vieler Menschen gegenüber einem derart unhaltbaren Zustand nicht mehr vorhanden. Auch die regelmäßige Verunreinigung der Baugrube mit Müll und weggeworfenem Hausrat sorgt für eine steigende Verärgerung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung:
Beschwerden zu der Fläche sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord nicht bekannt.

  1. Wer ist mittlerweile Eigentümer des Grundstücks?
    Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen keine Angaben.
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie die weiteren Pläne des Eigentümers zur Nutzung des Geländes sind? Wenn ja, bitte detailliert aufführen.
    Es soll ein Wohngebäude mit 54 Wohneinheiten errichtet werden.
  3. In welcher Form, mit welchen Aktivitäten und welchem Ergebnis hat das Bezirksamt Hamburg-Nord sich des Themas in den letzten Jahren angenommen, um eine erforderliche Änderung des aktuellen Zustands zu erreichen?
    Das Bezirksamt hat Gespräche mit zahlreichen Interessenten geführt und es wurden mehrere Vorbescheide erteilt. Am 19.06.2019 wurde die Baugenehmigung für ein Wohngebäude erteilt.
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie der aktuelle Stand eventuell noch anhängiger Gerichts-verfahren ist? Wenn ja, bitte detailliert aufführen.
    Es sind keine Gerichtsverfahren des Bezirksamtes Hamburg-Nord wegen des Grundstücks an-hängig.
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob das Thema auch bei der BSW bekannt ist? Hat sich das Bezirksamt zwecks Findung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit der BSW einmal in Verbindung gesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
    Nein, hierfür gab es keinen Anlass.

  6. Durch welche Maßnahmen werden die regelmäßig erforderlichen Begehungen und Reinigungen des Grundstücks sichergestellt?
    Hier handelt es sich um ein privates Grundstück.
  7. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord darüber hin-aus noch zur Verfügung, um eine Änderung des bestehenden Zustandes zu erwirken? Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne? Wenn ja, bitte detailliert aufführen.
    Dem Bezirksamt Hamburg-Nord stehen keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, den vorliegenden Zustand zu verändern. Die Baugrube unterfällt als Abgrabung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HBauO dem Bauordnungsrecht. Das Bezirksamt Hamburg-Nord könnte somit nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 HBauO das Aufräumen oder die ordnungsgemäße Herrichtung oder dauerhafte Sicherung anordnen, wenn die Nutzung und Beschaffenheit des Grundstücks öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen würde. Die Beschaffenheit und Absicherung der Baugrube entspricht jedoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, sodass ein bauordnungsrechtliches Einschreiten rechtlich nicht möglich ist. Aus diesem Grund bestehen auch keine konkreten Pläne, eine Änderung des bestehenden Zustands zu erwirken. Vielmehr erwartet das Bezirk-samt die Umsetzung der erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes
  8. Ist das Bezirksamt, oder eine andere Behörde der FHH auf den Eigentümer einmal zu-gegangen, um eine Nutzung des Geländes für den Bau dringend erforderlicher Wohnungen anzuregen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    Ja, siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.
  9. Gibt es zum Thema „Barmbeker Loch“ weitere Informationen, deren Kenntnis erforderlich ist, um sich ein vollumfängliches Bild der aktuellen Situation machen zu können? Wenn ja, wie lauten sie?
    Fehlanzeige.

    26.08.2019
    Tom Oelrichs