Es geht um eine harmlose Anfrage, die von der Verwaltung ausgesessen wird. Seit 16 Wochen schon. Dabei ist die Behörde zur Auskunft innerhalb von sechs Wochen verpflichtet.
Es geht um eine harmlose Anfrage, die von der Verwaltung ausgesessen wird. Seit 16 Wochen schon. Dabei ist die Behörde zur Auskunft innerhalb von sechs Wochen verpflichtet.