Es geht um eine harmlose Anfrage, die von der Verwaltung ausgesessen wird. Seit 16 Wochen schon. Dabei ist die Behörde zur Auskunft innerhalb von sechs Wochen verpflichtet.
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Es geht um eine harmlose Anfrage, die von der Verwaltung ausgesessen wird. Seit 16 Wochen schon. Dabei ist die Behörde zur Auskunft innerhalb von sechs Wochen verpflichtet.